Tagesordnung - 47. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 47. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Do, 09.12.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 20:30 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung      
Ö 1.1     Einwohnerfragen      
Ö 2  
Geschäftliche Mitteilungen      
Ö 2.1  
Dringlichkeiten      
Ö 2.2  
Konsensliste      
Ö 3  
Wahlen      
Ö 4     Mündliche Anfragen      
Ö 4.1  
Mündliche Anfragen  
1942/3  
Ö 5  
Spontane Anfragen      
Ö 6     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 6.1  
Übertragung des Betriebes des wohnungslosen Wohnheims in der Forckenbeckstr. 16/17  
1915/3  
Ö 6.2  
Entwurf eines Ergänzungsplanes 2011 für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf  
Enthält Anlagen
1943/3  
    09.12.2010 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 6.2 - überwiesen
   

 

   
    11.01.2011 - Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Der Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform

Der Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf des Ergänzungsplans 2011 in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ermächtigt das Bezirksamt, Änderungen in Zuweisungen oder einzelner Titel, die durch Entscheidungen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin herbeigeführt werden, in den von der BVV beschlossenen Entwurf des Ergänzungsplans 2011 einzuarbeiten. Dies gilt auch für Änderungen, die auf Grund von offensichtlichen Fehlern – wie z. B. Schreib- und Rechenfehler – entstanden sind.

 

Darüber hinaus ermächtigt die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt, die aus der BVV-Sitzung zu o. a. Drucksache beschlossenen Tatbestände (z. B. in Form von Nachschiebelisten, Anträgen usw.) in den Entwurf des Ergänzungsplans 2011 einzuarbeiten und ggf. die erforderliche Anpassung der Abschlusszahlen (Haushaltsvolumen) vorzunehmen.

 

Begründung:

 

Der Bezirk hatte bereits mit der Einreichung der Bezirkshaushaltspläne 2010/2011 sehr hohe pauschale Minderausgaben von -10.724 T€ veranschlagt. Aufgrund des schlechten isolierten Jahresergebnisses (-9.630 T€) hatte sich der Übertrag aus 2009 auf +534 T€ verringert, so dass damit die Pauschalen nicht mehr aufgelöst werden konnten. Selbst unter Berücksichtigung der beiden Fortschreibungen 2011 beliefen sich die noch bestehenden pauschalen Minderausgaben auf -9.781 T€, die damit die akzeptierte 1%-Grenze um -4.659 T€ überschritten. Der Bezirk wurde daher von der Senatsverwaltung für Finanzen aufgefordert einen Ergänzungsplan für 2011 vorzulegen, in dem die ausgewiesenen Pauschalen auf dass zulässige Maß von -5.122 T€ zurückgeführt werden.

 

Da es dem Bezirk nicht gelungen ist, rechtzeitig einen Ergänzungsplan vorzulegen, gilt für ihn ab dem 01.01.2011 die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB.

 

Um die beschränkten Wirkungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft ab dem 01.01.2011 sicherzustellen wurden dem Bezirk durch die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 24.09.2010 haushaltswirtschaftliche Beschränkungen gem. § 41 Abs. 1 LHO auferlegt. Dies bedeutet, dass seitens des Bezirks keine Verpflichtungen mehr zu Lasten des Haushaltsjahres 2011 für solche Maßnahmen eingegangen werden dürfen, für die unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft auch keine Ausgaben geleistet werden dürfen. Ein derartiges Vorgehen stellt keine Neuerung dar und ist bereits in Vorjahren bei ähnlich gelagerten Fällen angewendet worden.

 

Somit gilt durch die Nichtvorlage eines Ergänzungsplans 2011 für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ab dem 01.01.2011 die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB weiter, bis ein Ergänzungsplan für das Jahr 2011 vom Hauptausschuss gebilligt wird.

 

Der nunmehr vorgelegte Entwurf des Ergänzungsplans 2011 soll die vorläufige Haushaltswirtschaft spätestens im 1. Quartal 2011 beenden.

 

Rechtsgrundlage

 

§§ 36 Abs. 2, 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG, i. V. m. § 33 Abs. 2

Landeshaushaltsordnung (LHO)

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

a)                  Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              siehe Vorlage

b)                 Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            siehe Vorlage

 

Berichterstatterin:              Bezirksbürgermeisterin Thiemen

 

 

 

 

Anlagen:                           

Entwurf des Ergänzungsplans 2011

 

 

Thiemen

Bezirksbürgermeisterin                           

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              9              dagegen:       6                Enthaltung:              0

   
    20.01.2011 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 6.1 - überwiesen
    Die BVV stimmt der Rücküberweisung in den Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform einstimmig zu

Die BVV stimmt der Rücküberweisung der Beschlussempfehlung in den Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform einstimmig zu. (Konsensliste)

   
    08.02.2011 - Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform
    Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Ausschuss für Haushalt und Verwaltungsreform

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf des Ergänzungsplanes 2011 in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ermächtigt das Bezirksamt, Änderungen in Zuweisungen oder einzelner Titel, die durch Entscheidungen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin herbeigeführt werden, in den von der BVV beschlossenen Entwurf des Ergänzungsplanes 2011 einzuarbeiten. Dies gilt auch für Änderungen, die auf Grund von offensichtlichen Fehlern – wie z. B. Schreib- und Rechenfehlern entstanden sind.

Darüber hinaus ermächtigt die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt, die aus der BVV-Sitzung zu o. a. Drucksache beschlossenen Tatbestände (z. B. in Form von Nachschiebelisten, Anträgen usw.) in den Entwurf des Ergänzungsplans 2011 einzuarbeiten und ggf. die erforderliche Anpassung der Abschlusszahlen (Haushaltsvolumen) vorzunehmen.

 

Begründung:

 

Der Bezirk hatte bereits mit der Einreichung der Bezirkshaushaltspläne 2010/2011 sehr hohe pauschale Minderausgaben von -10.724 T€ veranschlagt. Aufgrund des schlechten isolierten Jahresergebnisses (-9.630 T€) hatte sich der Übertrag aus 2009 auf +534 T€ verringert, so dass damit die Pauschalen nicht mehr aufgelöst werden konnten. Selbst unter Berücksichtigung der beiden Fortschreibungen 2011 beliefen sich die noch bestehenden pauschalen Minderausgaben auf -9.781 T€, die damit die akzeptierte 1%-Grenze um -4.659 T€ überschritten. Der Bezirk wurde daher von der Senatsverwaltung für Finanzen aufgefordert einen Ergänzungsplan für 2011 vorzulegen, in dem die ausgewiesenen Pauschalen auf dass zulässige Maß von -5.122 T€ zurückgeführt werden.

 

Da es dem Bezirk nicht gelungen ist, rechtzeitig einen Ergänzungsplan vorzulegen, gilt für ihn ab dem 01.01.2011 die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB.

 

Um die beschränkten Wirkungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft ab dem 01.01.2011 sicherzustellen wurden dem Bezirk durch die Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 24.09.2010 haushaltswirtschaftliche Beschränkungen gem. § 41 Abs. 1 LHO auferlegt. Dies bedeutet, dass seitens des Bezirks keine Verpflichtungen mehr zu Lasten des Haushaltsjahres 2011 für solche Maßnahmen eingegangen werden dürfen, für die unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft auch keine Ausgaben geleistet werden dürfen. Ein derartiges Vorgehen stellt keine Neuerung dar und ist bereits in Vorjahren bei ähnlich gelagerten Fällen angewendet worden.

 

Somit gilt durch die Nichtvorlage eines Ergänzungsplans 2011 für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ab dem 01.01.2011 die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB weiter, bis ein Ergänzungsplan für das Jahr 2011 vom Hauptausschuss gebilligt wird.

 

Der nunmehr vorgelegte Entwurf des Ergänzungsplans 2011 soll die vorläufige Haushaltswirtschaft spätestens im 1. Quartal 2011 beenden.

 

Rechtsgrundlage

 

§§ 36 Abs. 2, 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG, i. V. m. § 33 Abs. 2

Landeshaushaltsordnung (LHO)

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

a)                  Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              siehe Vorlage

b)                 Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            siehe Vorlage

 

Berichterstatterin:              Bezirksbürgermeisterin Thiemen

 

 

 

 

Thiemen

Bezirksbürgermeisterin             
 

 

             

 

Anlagen:                           

Entwurf des Ergänzungsplans 2011

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              10              dagegen:      4                 Enthaltung:              1

   
    17.02.2011 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 6.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu

Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu.

Ö 7     Beschlussvorschläge / Beschlussempfehlungen / Anträge      
Ö 7.1  
Kleingartenkolonie Durlach planungsrechtlich sichern  
Enthält Anlagen
1507/3  
Ö 7.2  
Tag des Ehrenamtes mit 125-Jahr-Feierlichkeiten am Kurfürstendamm verbinden  
1843/3  
Ö 7.3  
Vegetarischer Tag in Charlottenburg-Wilmersdorf  
1784/3  
Ö 8     Große Anfragen      
Ö 8.1  
Ausreichend Erzieher/-innen in unserem Bezirk?  
1872/3  
Ö 8.2  
Kältehilfe im Bezirk sichern!  
1916/3  
Ö 8.3  
Ein Herz für Obdachlose  
1929/3  
Ö 8.4  
Hardenbergplatzkonzeptvorschläge lassen viele Fragen offen!  
1936/3  
Ö 8.5  
Umgestaltung des Hardenbergplatzes nur mit Finanzierungsabsicherung  
1937/3  
Ö 8.6  
Kita-Eigen-Zuschussbetrieb?  
1940/3  
Ö 9     Beschlussempfehlungen      
Ö 9.1  
Planungen zur Aufgabe einer Schulsportanlage beenden  
1651/3  
Ö 9.2  
Keine Wildtiere im Zirkus!
1819/3  
Ö 9.3  
Baumfällliste für Parkbäume veröffentlichen  
1820/3  
Ö 9.4  
Verkehrsberuhigung im Westend
1610/3  
Ö 9.5  
Nachnutzung TXL
1765/3  
Ö 9.6  
Fairer Handel
1865/3  
Ö 9.7  
Ausstellung zur Auswirkung des Antisemitismus in der Deutschen Turnerschaft 1933-1945  
1873/3  
Ö 9.8  
Flurbereinigung durchführen neu: Gebietstausch durchführen
1900/3  
Ö 10     Anträge      
Ö 10.1  
Energieloses Bezirksamt?!  
Enthält Anlagen
1878/3  
Ö 10.2  
Kein Chaos bei der S-Bahn im kommenden Winter  
1902/3  
Ö 10.3  
Weitere Planung für den Olivaer Platz  
1926/3  
Ö 10.4  
Hilfe für von Räumung betroffene Vereine sicherstellen!  
1917/3  
Ö 10.5  
Projekt "Stolpersteine" richtig präsentieren!  
1928/3  
Ö 10.6  
Mittagessen für alle Grundschüler/-innen zum gleichen Preis  
1938/3  
Ö 10.7  
Friedrich Hollaender ehren!  
1918/3  
Ö 10.8  
BVG-Chaos in Schmargendorf und Grunewald  
1930/3  
Ö 10.9  
BVG-Chaos in Charlottenburg-Nord  
1931/3  
Ö 10.10  
Deutsche Seniorenmeisterschaften 2014 im Rettungsschwimmen nach Berlin!  
1919/3  
Ö 10.11  
Bedarfsorientierte Ganztagsbetreuung für alle Grundschüler/-innen  
1939/3  
Ö 10.12  
Wall's so schön war?  
1932/3  
Ö 10.13  
Veloroutenführung und Verkehrsberuhigung im Bereich Knobelsdorffstraße / Horstweg in Einklang bringen!  
1920/3  
Ö 10.14  
Charlottenburg-Wilmersdorf als Ausbildungszentrum  
1933/3  
Ö 10.15  
Wegweiser zum Seniorenclub Mollwitzstraße  
1921/3  
Ö 10.16  
Bordsteinhindernisse adieu!  
1934/3  
Ö 10.17  
Tempo 30 für die Hagenstraße  
1935/3  
Ö 10.18  
Konzept für den Eissport im Bezirk erstellen!  
1922/3  
Ö 10.19  
Bushaltestelle "Eosanderstraße" in "Wilmersdorfer Straße" umbenennen  
1923/3  
Ö 10.20  
Trainingshilfsmittel erlauben!  
1924/3  
Ö 10.21  
Sichere Querungsmöglichkeit Hagenstraße / Hubertusbader Straße  
1925/3  
Ö 11     Weitere Große Anfragen      
Ö 11.1  
Heizpilze auf Weihnachtsmärkten  
1941/3  
               
 
 

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