Drucksache - 1938/3  

 
 
Betreff: Mittagessen für alle Grundschüler/-innen zum gleichen Preis
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD 
Verfasser:Ludwig/Dr.Lehmann/Verrycken 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
09.12.2010 
47. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Beratung
04.01.2011 
55. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.01.2011 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
VzK

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat am 20.01.2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass alle Grundschüler/-innen die Möglichkeit haben, ein warmes Mittagessen zum gegenwärtig subventionierten Preis von mtl. 23,- € einzunehmen.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2011 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt hat sich im Sinne des obigen Beschlusses bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung eingesetzt.

 

Es wird gebeten, das Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 18.02.2011 zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Monika Thiemen                                                                                                  Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeisterin                                                                                    Bezirksstadtrat                           

                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Anlage

 

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung I~
Die Staatssekretärin

                      Otto-Braun-Str. 27

              10178 Berlin-Mitte

 

U  + S Alexanderplatz

 

 


 

Herrn

Bezirksstadtrat Reinhard Naumann
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von
Berlin

Abteilung Jugend, Familie, Schule und Sport
10702 Berlin


Geschäftszeichen I A 17

Barbeitung Elisabeth Müller-Heck
Zimmer              2A43

Telefon 030 90227 5701

                                 Zentrale  intern030 90227 50 50               (9227)

Fax +49 30 90227 6005
eMail elisabeth.mueller-heck

 

Datum 18.02.2011

 

 

Ihr Schreiben vom 04.02.2011

 

Sehr geehrter Herr Bezirksstadtrat,


 


 


im Jahr 2008 hat der Senat die Neuregelung der Finanzierung des Schulmittagessens beschlossen.
Grundüberlegung war, dass alle Schüler/innen, die eine Ganztagsgrundschule besuchen, zu
gleichen Bedingungen am Mittagessen in der Schule teilnehmen können. Bis zur Realisierung
dieses Beschlusses zahlten die Schüler/innen an offenen Ganztagsgrundschulen (OGB), die die
ergänzende Betreuung nach 13.30 Uhr in Anspruch nahmen, 23,00 und die Schüler/innen an
gebundenen Ganztagsgrundschulen (GGB) den vollen Kostensatz von ca 40,00 für das
Mittagessen. Seit dem 01.08.2009 erhalten alle Schüler/innen, die an Grundschulen ganztags
betreut werden, das subventionierte Mittagessen.

Die Schüler/innen der Klassenstufen 5 und 6 im OGB, die keine ergänzende Betreuung gebucht
haben, können zum Preis von 40,00 am Mittagessen teilnehmen. Sie schließen privatrechtliche
Verträge mit den Caterern und müssen sich nicht zur regelmäßigen Teilnahme am Essen
verpflichten. Für diese Kinder gibt es auch die Möglichkeit, lediglich an zwei oder drei Tagen
Mittag zu essen. Die Absprache erfolgt zwischen dem Anbieter und der Familie. Hierin liegt der
Unterschied zu den ganztags betreuten Kindern, für die das Mittagessen zum pädagogischen Teil
des Ganztags gehört.

Die Positionierung zur Frage der weiteren Subventionierung des Essens auch für die Kinder der
verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG) ist zum einen vor allem abhängig vom weiteren Verlauf
der Diskussionen um das sogenannte Teilhabepaket, in dessen Rahmen die Bundesregierung auch
Regelungen für die Subventionierung des Mittagessens an Schulen vorgesehen hat. Zum anderen
wäre eine Subventionierung des Mittagessens im OGB für die Schüler/innen der 5. und 6. Klassen
mit erheblichen Mehrbelastungen des Haushalts verbunden, die im Rahmen der Aufstellung des
Haushaltsplans 2012/13 zu erörtern wären.

Mit freundlichen Grüßen

 

Claudia Zinke

 

 

 


 

 
 

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