Auszug - Mündliche Anfragen
Die Mündlichen Anfragen Nr. 1 bis 6 werden mündlich vom Bezirksamt beantwortet. Die Anfragen Nr. 7 bis 9 werden gem. § 30 Abs. 5 GO-BVV innerhalb von zwei Wochen schriftlich vom Bezirksamt beantwortet. |
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Legende
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