Drucksache - 1924/3  

 
 
Betreff: Trainingshilfsmittel erlauben!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Schmitt/Engelmann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
09.12.2010 
47. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Sport Beratung
13.01.2011 
43. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.01.2011 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat am 20.01.2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen, dass die BBB die bestehende Badeordnung dahingehend abändert, dass den Schwimmerinnen und Schwimmern auf den durch Leinen abgetrennten Bahnen gestattet werden kann, mit Trainingshilfsmitteln zu trainieren.

 

Der BVV ist bis zum 30.04.2011 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt hat sich im Sinne des obigen Beschlusses bei den Berliner Bäder-Betrieben (BBB) eingesetzt.

 

Es wird gebeten, das Antwortschreiben des Berliner Bäder-Betriebes vom 19.04.2011 zur Kenntnis zu nehmen.

 

                                                                                                                                                                                                                                                        Anlage

 

 

 

  Berliner Bäder-Betriebe . Sachsendamm 2-4 . 10829 Berlin

 

 

Bezirksamt Charlottenburg- Wilmersdorf von Berlin
Abteilung Jugend, Familie, Schule und Sport
Bezirksstadtrat

Herrn Reinhard Naumann
10702 Berlin

Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-
Wilmersdorf "Trainingsmittel erlauben"- DS- Nr. 1924/3

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sehr geehrter Herr Naumann,

 

 

zu dem von Ihnen übermittelten Beschluss der Bezirksverordnetenversamm-
lung zum Thema Trainingsmittel erlauben" nehmen wir wie folgt Stellung:

In einigen Bädern versuchen wir mit der Abtrennung einer oder mehrerer Bah-
nen, dem Interesse der sportlicheren Schwimmer entgegen zu kommen. Den-
noch werden auch diese Bahnen von den ganz "normalen" öffentlichen Besu-
chern mit unterschiedlichem Leistungsniveau genutzt. Die Frequentierung die-
ser Bahnen ist viel höher als im Trainingsbetrieb der Vereine. Nicht selten be-
klagen öffentliche Nutzer, dass für ihr Schwimmtempo und Schwimmstil zu
wenig Platz vorhanden sei.

Gerade deshalb können wir an den in unserer Haus- und Badeordnung definier-
ten Sicherheitsstandards keine Abstriche machen und die Nutzung von Trai-
ningshilfsmitteln innerhalb des öffentlichen Badebetriebes nicht generell zulas-
sen. Das Verletzungsrisiko beim schnellen Schwimmen mit Trainingshilfsmitteln
ist für alle, die sich auf dieser Bahn befinden relativ hoch. Die Festlegungen in
unsere Haus- und Badeordnung dienen primär dazu, das rücksichtsvolle Ver-
halten der Badegäste untereinander zu regeln und sicher zu stellen, dass Ba-
degäste nicht belästigt oder gefährdet werden. Das mUS5 während des öffentli-
chen Badebetriebes uneingeschränkt Priorität behalten.

Im Rahmen der öffentlichen Daseinsfürsorge stellen wir die Bäder breiten Be-
völkerungsschichten zur Erholung und sportlichen Betätigung zur Verfügung.
Das entspricht unserem gesetzlichen Auftrag. Während des öffentlichen Bade-
betriebes Bahnen für ein Training mit Trainingshilfsmitteln zur Verfügung zu
stellen, geht darüber hinaus und gehört in den Bereich des im Bäderanstalts-
gesetz und in der Nutzungssatzung geregelten schwimm- und wassersportli-
chen Übungs- und Lehrbetriebs.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Klaus Lipinsky

Vorstandsvorsitzender

 

i. V. Marina Rinke

Leiterin der GeschäftssteIle


 

 

 

 


 

 
 

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