Drucksache - 1939/3  

 
 
Betreff: Bedarfsorientierte Ganztagsbetreuung für alle Grundschüler/-innen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD/CDU/FDP/LINKE. 
Verfasser:Ludwig/Dr.Lehmann/Verrycken/Schmitt/Block/Tillinger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
09.12.2010 
47. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Beratung
04.01.2011 
55. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.01.2011 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
VzK

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat am 20.01.2011 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass künftig alle Schüler/-innen der Klassenstufe 5 und 6 ohne Prüfung eines besonderen Betreuungsbedarfs" an der Ganztagsbetreuung teilnehmen können.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2011 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Das Bezirksamt hat sich im Sinne des obigen Beschlusses bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung eingesetzt.

 

Es wird gebeten, das Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 18.02.2011 zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Monika Thiemen                                                                                                  Reinhard Naumann

Bezirksbürgermeisterin                                                                                    Bezirksstadtrat                           

                                                                                                                                                                                                                                                                      Anlage

 

 

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Die Staatssekretärin

 

Otto-Braun-Str. 27
10178 Berlin-Mitte

U + S Alexanderplatz

             


 

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von
Berlin

Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport
Herrn Bezirksstadtrat Naumann
Fehrbelliner Platz 4

10707 Berlin



Geschäftszeichen 11 D 3

Bearbeitung Jutta Kaddatz
Zimmer 4C10
Telefon 030 90227 6556

Zentrale  intern 030 90227 50 50 9227
Fax +49 30 90227 6515
eMail  jutta.kaddatz

                                                                                    Datum 18.02.2011

 

 

Ihr Schreiben vom 04.02.2011 zum Beschluss der BW DS-Nr. 1939/3
„Bedarfsorientierte Ganztagsbetreuung für alle Grundschüler/innen"

Sehr geehrter Herr Bezirksstadtrat,

vielen Dank für die Übermittlung des o.a. Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung
Charlottenburg-Wilmersdorf, zu dem ich gern Stellung nehme.

Lassen Sie mich zunächst darauf hinweisen, dass Berlin mit seinem flächendeckenden Ganz-
tagsangebot an Grundschulen einen Spitzenplatz im Vergleich der Bundesländer einnimmt.
Gemäß der KMK-Statistik über allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in der Bundesre-
publik Deutschland entwickelte sich zwischen 2004 und 2008 der Anteil der Ganztagsgrund-
schulen (inkl. der Privatschulen) von 43,7% bis auf 96,8 %, wobei alle öffentlich allgemein bil-
denden Grundschulen offene oder gebundene Ganztagsschulen sind. Das Land Berlin erbringt
mit dem flächendeckenden Angebot der ergänzenden Förderung und Betreuung und dem damit
verbundenen Rechtsanspruch gem. § 19 Abs. 6 Schulgesetz bereits jetzt eine beachtliche
Leistung zur Teilhabe am Bildungssystem in der Primarstufe.

Das bildungspolitische Ziel einer Öffnung des Ganztages für die Jahrgangsstufen 5 und 6 un-
abhängig von besonderen Bedarfskriterien teile ich vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung
des Ganztags an Integrierten Sekundarschulen. Ich erwähne in diesem Zusammenhang ergän-
zend, dass wir bereits jetzt ein Angebot ohne Bedarfsprüfung für alle Jahrgangsstufen in den 64
gebundenen Ganztagsgrundschulen realisieren. Vor dem Hintergrund des zusätzlichen finan-
ziellen Mehrbedarfs für Personal- und Sachkosten, die entstünden, wenn deutlich mehr Kinder
an der Ganztagsbetreuung teilnehmen, ist kurzfristig in dieser Legislaturperiode eine Änderung
der Zugangsbedingungen leider nicht mehr umsetzbar. Es ist jedoch mein Ziel, ganz im Sinne
des BW-Beschlusses, für die Zukunft eine entsprechende Finanzierung zu erwirken.

Mit freundlichen Grüßen

 

Claudia Zinke

 

 

 

 

 


 

 
 

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