Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 14.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:41 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2     Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3     Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 4     Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Resolutionen      
Ö 5.1     Wer die Polizei angreift, greift uns alle an!  
Enthält Anlagen
DS/0320/V  
Ö 5.2     Keine Gewalt in der Rigaer Straße  
DS/0338-01/V  
Ö 5.2.1     Keine Gewalt in der Rigaer Straße  
DS/0338/V  
Ö 6     Einwohner*innenanfragen      
Ö 6.1     EA016 - Einwohnerinnenfragen zu verschiedenen Themen  
DS/0335/V  
Ö 7     Mündliche Anfragen      
Ö 7.1     Proteste gegen die "Diktatur des Ordnungsamts" in der Mainzer Straße  
DS/0342/V  
Ö 7.2     Einstufung der Weltfriedensglocke im Volkspark Friedrichshain als Baudenkmal  
DS/0340/V  
Ö 7.3     Runder Tisch Rigaer Straße  
DS/0344/V  
Ö 7.4     Hepatitis-Fälle im Flüchtlingsheim in der Stresemannstraße  
DS/0339/V  
Ö 7.5     Kein Geld für die behindertengerechte Stadt?  
DS/0360/V  
Ö 7.6     Behindertenparkplätze sind für Menschen mit Behinderung! Die Situation in der Kohlfurther Str. 10 verbessern!  
DS/0347/V  
Ö 7.7     Was unternimmt das Bezirksamt gegen eine Wuchermiete von 63 Euro pro Quadratmeter? Und: Was macht eigentlich das Wohnungsamt?  
DS/0345/V  
Ö 7.8     Technische Havarie Pumpwerk Kreuzberg Paul-Lincke-Ufer 19?  
DS/0341/V  
Ö 7.9     Chaos beim Anlieferverkehr der Supermärkte in der Bergmannstraße 5-7  
DS/0349/V  
Ö 7.10     Sachstand Otto-Suhr-Siedlung  
DS/0346/V  
Ö 7.11     Fördermittel für außerschulische Lernorte (Jugendverkehrsschulen im Bezirk)  
DS/0343/V  
Ö 7.12     Auslaufen der Sondernutzungsgenehmigungen für Gewerbetreibende in der Mainzer Straße  
DS/0348/V  
Ö 7.13     MyFest  
DS/0351/V  
Ö 7.14     Edelstahl statt Kacheln? Umbau der Schwimmbecken im Prinzenbad  
DS/0353/V  
Ö 7.15     Jugendfreizeitschiff „Freibeuter“ – a never ending story II?  
DS/0350/V  
Ö 7.16     „Kneipenstopp“ nur ein Flop? Möglichkeiten der Anwendung des §15 Baunutzungsverordnung (BauNVO)  
DS/0352/V  
Ö 7.17     Umgehung von Mietpreisbremse und Zweckentfremdung durch Vermietung von Teilflächen als Gewerbe  
DS/0354/V  
    VORLAGE
   

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. In welchem Umfang wird in unserem Bezirk Wohnraum für gewerbliche und freiberufliche Zwecke teilgenutzt?

 

  1. Hat sich der Nutzungsumfang seit Inkrafttreten von Wohnraumzweckentfremdungsverbotsverordnung und Mietpreisbremse signifikant verändert?

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die tatsächliche oder eine mögliche Zunahme von Wohnungen mit gewerblicher Teilnutzung in unserem Bezirk in Bezug auf wirtschafts- und mietenpolitische Zielsetzungen?

 

Nachfragen:

 

  1. Hat das Bezirksamt die Möglichkeit, die Teilnutzung von Wohnraum für Gewerbe zu untersagen oder den Umfang zu steuern?

 

  1. Plant das Bezirksamt, Anstrengungen zu unternehmen, um die Regelungen für die Vermietung teilgewerblicher Wohnraumflächen zu verändern?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                       

Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziale

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

  1. In welchem Umfang wird in unserem Bezirk Wohnraum für gewerbliche und freiberufliche Zwecke teilgenutzt?

 

Daten zum Umfang der gewerblichen oder freiberuflichen Teilnutzung von Wohnraum im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg liegen dem Bezirksamt nicht vor. Nach Kenntnissen des Bezirksamts wird keine entsprechende Statistik geführt

 

Generell gilt: Eigenen Wohnraum auch für gewerbliche und freiberufliche Zwecke zu nutzen ist zulässig, insofern die Regelungen des ZwVBG eingehalten werden.

Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 ZwVBG liegt keine Zweckentfremdung vor, wenn eine Wohnung durch die Verfügungsberechtigten oder Mieter zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken mitbenutzt wird, insgesamt aber die Wohnnutzung überwiegt. Aus den Ausführungsvorschriften geht ebenfalls hervor, dass keine Zweckentfremdung vorliegt, wenn mehr als 50 % der Nutzfläche einer Wohnung noch dem Wohnen dienen.

 

Diese Regelung soll das Ineinandergreifen von Wohnen und Gewerbe lediglich des Wohnungsinhabers berücksichtigen. Die Personenidentität der Wohnungsinhaber und der gewerblichen Nutzer ist hier zwingend.

 

 

  1. Hat sich der Nutzungsumfang seit Inkrafttreten von Wohnraumzweckentfremdungsverbotsverordnung und Mietpreisbremse signifikant verändert?

 

Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.

 

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die tatsächliche oder eine mögliche Zunahme von Wohnungen mit gewerblicher Teilnutzung in unserem Bezirk in Bezug auf wirtschafts- und mietenpolitische Zielsetzungen?

 

Die gewerbliche Nutzung des kleineren Teils der eigenen Wohnung ist u.a. Ausdruck für die Veränderung der Arbeitswelt. Da es sich hier um eine rein zivilrechtlich zu vereinbarende Mietvertragsergänzung handelt, sind Mieterhöhungen in diesem Zusammenhang nicht bekannt.

 

Auch im sozialen Wohnungsbau findet für einzelne Berufsgruppen die Gewährung von Mehrräumen für die berufliche Nutzung Anwendung. Dies beschränkt sich allerding auf Berufsgruppen, die Ihrer beruflichen Tätigkeit gewöhnlich nicht in einem Büro oder einer Werkstatt nachgehen. Z.B. Autoren, bildende Künstler etc.

 

Durch die zunehmende Digitalisierung ist das Arbeiten in der eigenen Wohnung für immer mehr Menschen eine Alternative, die es ermöglicht Familie und Beruf zu vereinbaren.

 

Grundsätzlich gilt: Wenn jemand in seiner Wohnung einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, stellt das nur dann einen Gesetzesverstoß dar, wenn dies auf einer Fläche, die größer als die Hälfte der Wohnfläche ist, stattfindet. In diesen Fällen würde das Zweckentfremdungsverbotsgesetz greifen. Diese Konstellation ist allerdings äerst selten. Häufiger ist die ungenehmigte Nutzung ganzer Wohnungen für gewerbliche oder freiberufliche Zwecke. In beiden Fällen wird der Bezirk tätig, um unter Anwendung von Verwaltungszwangsmaßnahmen und ggf. flankiert durch Ordnungswidrigkeitsverfahren die zweckentfremdeten Wohnungen dem Wohnungsmarkt wieder zuzuführen, um so einen umfassenden Wohnraumschutz zu gewährleisten.

 

Nachfrage:

 

  1. Hat das Bezirksamt die Möglichkeit, die Teilnutzung von Wohnraum für Gewerbe zu untersagen oder den Umfang zu steuern?

 

Nein.

 

 

  1. Plant das Bezirksamt, Anstrengungen zu unternehmen, um die Regelungen für die Vermietung eilgewerblicher Wohnraumflächen zu verändern?

 

Nein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 

Ö 7.18     Wo bleibt das Gesamtkonzept?  
DS/0355/V  
Ö 7.19     DS/0073/V – Erweiterung des Sanierungsgebiets Rathaus - Block  
DS/0356/V  
Ö 7.20     Mietshaus in der Eisenbahnstraße 46/ Muskauerstraße 48  
DS/0357/V  
Ö 7.21     Brunnen im Bezirk  
DS/0358/V  
Ö 7.22     Konzept zur Gehwegnutzung durch Gastronomiebetriebe  
DS/0359/V  
Ö 7.23     Sachstand zur Haushaltssperre  
DS/0361/V  
Ö 7.24     Sondernutzungsrecht Außengastronomie in der Mainzer Straße - Xhainer Lebensgefühl in Gefahr  
DS/0362/V  
Ö 7.25     Wann kommt der Aktivierungsbeauftragte?  
DS/0363/V  
Ö 7.26     Mehr Personal für die Bezirke  
DS/0364/V  
Ö 7.27     Verschönerung von Baumscheiben in Xhain  
DS/0365/V  
Ö 7.28     Kopfsteinpflaster in Xhain – Und zu Hause ist die Sahne Butter  
DS/0366/V  
Ö 8     Anträge      
Ö 8.1     Freiheit für die Mainzer Straße - Sondernutzungsrecht verlängern!  
DS/0336/V  
Ö 8.2     Pestizidfreier Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0313/V  
Ö 9     Beschlussempfehlungen      
Ö 9.1     Benennung des Vorplatzes des Rathauses Kreuzberg nach Anne Klein
Enthält Anlagen
DS/0066/V  
Ö 9.2     Umsetzung des E-Government-Gesetzes: Koordinierungsfunktion einfordern und Digitalisierungsmanager*innen einstellen  
Enthält Anlagen
DS/0188/V  
Ö 9.3     Spenden- und Sponsoringbericht 2016  
Enthält Anlagen
DS/0247/V  
Ö 9.4     Einführung eines Modellprojektes "Veganes Schulessen"  
Enthält Anlagen
DS/0251-01/V  
Ö 9.5     Planungsalternativen für die Blücherstr. 26  
DS/0328/V  
Ö 10     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 10.1     Vorhabenbezogener Bebauungsplan 2-45 VE für eine an der Landsberger Allee gelegene Teilfläche des Friedhofsgrundstücks Landsberger Allee 48 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain  
Enthält Anlagen
DS/0309/V  
Ö 11     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 11.1     Gewerbliche Wohnraum-Zweckentfremdung ahnden, modernes Wohnen und Home-Sharing unterstützen  
Enthält Anlagen
DS/0042/V  
Ö 11.2     Marheinekemarkthallenvorplatz der Demokratie öffnen
Enthält Anlagen
DS/0074/V  
Ö 11.3     Gefährliche Situationen für Fahrgäste und Radfahrende an Bushaltestellen vermeiden!
Enthält Anlagen
DS/0080/V  
Ö 11.4     Grünberger Straße 43-45 – Halteverbot zeitlich einschränken  
Enthält Anlagen
DS/0126/V  
Ö 11.5     Mehr Sicherheit für Fußgänger in der Landsberger Allee  
Enthält Anlagen
DS/0127/V  
Ö 11.6     Faire Fußbälle für Sportvereine, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen und Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0130/V  
Ö 11.7     Sichtbehinderung im Straßenverkehr durch eine Werbetafel an der Warschauer Straße  
Enthält Anlagen
DS/0135/V  
Ö 11.8     Baum- und Grünflächenerhalt in der Schleiermacherstraße/Blücherstraße  
Enthält Anlagen
DS/0177/V  
Ö 11.9     Aufbruch durch Bildungskonferenzen an den Friedrichshain-Kreuzberger Schulen  
DS/0180-01/V  
Ö 11.10     Fördermittel für die energetische Sanierung der kleinen Zille Schule durch das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE Umweltprogramm)
Enthält Anlagen
DS/0182/V  
Ö 11.11     Frauenschwimmen im Spreewaldbad  
Enthält Anlagen
DS/0183/V  
Ö 11.12     Mehr interkulturelles Personal für das Standesamt
Enthält Anlagen
DS/0184/V  
Ö 11.13     Bibliotheksgesetz für das Land Berlin  
Enthält Anlagen
DS/0253/V  
Ö 11.14     Fußgängerüberwege und Radstreifen sind keine Parkzonen
Enthält Anlagen
DS/0259/V  
Ö 11.15     Testphase Begegnungszone Bergmannstr. umfassend koordiniert durchführen  
Enthält Anlagen
DS/0260/V  
Ö 11.16     Durchführung einer Testphase mit reversiblen Maßnahmen und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Umsetzung einer Begegnungszone in der Bergmannstraße zwischen Am Tempelhofer Berg und Zossener Str.  
Enthält Anlagen
DS/0301/V  
Ö 11.17     Dolmetscher in Willkommensklassen  
Enthält Anlagen
DS/0303/V  
Ö 11.18     Ausbildungsplanung 2017 für das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0304/V  
Ö 11.19     Bebauungsplan 2-32 für die Grundstücke Andreasstr. 76 bis 78 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain hier: Beschluss über die Aufhebung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans  
Enthält Anlagen
DS/0305/V  
Ö 11.20     Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB für das Gebiet "Luisenstadt" im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0306/V  
Ö 11.21     Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB für das Gebiet "Graefestraße" im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0307/V  
Ö 11.22     Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Bergmannstraße-Nord" im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0308/V  
Ö 11.23     Endlich faire Parkgebühren in Xhain!  
Enthält Anlagen
DS/0310/V  
Ö 11.24     Fußgänger*innenzone in der Zossener Straße  
Enthält Anlagen
DS/0311/V  
Ö 11.25     Entwicklung eines umfassenden Konzepts für die East Side Gallery  
Enthält Anlagen
DS/0312/V  
Ö 11.26     Parkanlagen sind keine öffentlichen Bedürfnisanstalten!  
Enthält Anlagen
DS/0314/V  
Ö 11.27     Schul- und Vereinsschwimmen sichern! Neue Schwimmflächen für den Bezirk.  
Enthält Anlagen
DS/0315/V  
Ö 11.28     Schutz des Rosengartens  
Enthält Anlagen
DS/0316/V  
Ö 11.29     Umgehende Wiedereröffnung des Spiel- und Sportplatzes Oranienstraße 96, 10969 Berlin  
Enthält Anlagen
DS/0317/V  
Ö 11.30     Friedhof macht Schule  
Enthält Anlagen
DS/0318/V  
Ö 11.31     Mehr Platz für Grundschüler – Die Olof-Palme-Schule nutzen  
Enthält Anlagen
DS/0319/V  
Ö 11.32     Jährlicher Wohnungsneubaubericht für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/0321/V  
Ö 11.33     Fahrradbügel vor Hausburgschule  
Enthält Anlagen
DS/0322/V  
Ö 11.34     Eylauer Straße: Von unechter zu echter Einbahnstraße und Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung  
Enthält Anlagen
DS/0323/V  
Ö 11.35     Kinderschutz: Maßnahmen zur Verringerung des Durchgangsverkehrs im Samariterkiez  
Enthält Anlagen
DS/0324/V  
Ö 11.36     Baumscheiben  
Enthält Anlagen
DS/0325/V  
Ö 11.37     Stolpersteinverlegung im Bezirk publik machen  
Enthält Anlagen
DS/0326/V  
Ö 11.38     Nachverdichtung und Freiflächenerhalt auf dem Ohlauer Campus vereinbaren  
Enthält Anlagen
DS/0327/V  
Ö 11.39     Die Benennung, der im Ortsteil Kreuzberg der Möckernkiez eG gehörenden Privatstraße zwischen Möckernstraße und Yorckstraße in „Möckernkiez“ - Lageplan, siehe Anlage -  
Enthält Anlagen
DS/0329/V  
Ö 11.40     Die Benennung, der im Ortsteil Friedrichshain der Bauwert Boxhagener Straße GmbH gehörenden privaten Platzfläche zwischen der Boxhagener Straße 79-82, der Holteistraße 14-18 und der Weserstraße 34, 37-43 A (ehemaliges Freudenbergareal) in „Siegfried-Hirschmann-Park“ - Lageplan, siehe Anlage -  
Enthält Anlagen
DS/0330/V  
Ö 11.41     Fortschreibung der Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepte (ISEKs) für die Fördergebiete Städtebaulicher Denkmalschutz Urbanstraße und Luisenstadt  
Enthält Anlagen
DS/0331/V  
Ö 11.42     Bebauungsplanentwurf VI-46-1 für die Grundstücke Hallesches Ufer 60, Hallesche Straße 24 sowie den westlich daran angrenzenden Spiel- und Bolzplatz (Flurstück 3250)im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung  
Enthält Anlagen
DS/0332/V  
Ö 11.43     Erlass einer Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet “Südliche Friedrichstadt” im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sowie „Prüfkriterien für die Umsetzung der sozialen Erhaltungsverordnung im Erhaltungsgebiet Südliche Friedrichstadt nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bezirk Friedrichhain-Kreuzberg“  
Enthält Anlagen
DS/0333/V  
Ö 11.44     Verbesserung der Personalsituation an den Berliner Musikschulen - Umsetzung des 20%-Ziels von festangestellten Musikschullehrer*innen nur mit den Bezirken und nicht gegen sie.  
DS/0334/V  
Ö 11.45     Mietpreisbremse endlich wirksam machen  
DS/0337/V  
Ö 11.46     Memorandum of Understanding  
DS/0369/V  
Ö 11.47     Sicherung der Kreuzung Mehringdamm Ecke Blücherstraße  
DS/0370/V  
Ö 11.48     Ampelschaltung an der Yorckstraße Ecke Katzbachstraße  
DS/0371/V  
               
 
 

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