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Drucksache - DS/0328/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht:
Die BVV Fhain-Kberg unterstützt eine städtebauliche Entwicklung und Verdichtung auf dem Areal Blücherstr. 26 / Schleiermacher Straße. Die bisherigen Planungen dafür werden aber aus qualitativen Gründen abgelehnt. Um mit der kritischen Anwohnerschaft gemeinsam zu einem planerisch überzeugenden Ergebnis zu kommen, wird folgendes Verfahren bestimmt:
Für das Bauvorhaben Blücherstr. 26 soll als Voraussetzung für die Bauleitplanung und jegliches weiteres Gründstücksgeschäft mit den Vorhabenträgern ein Nutzungsprogramm zwischen Bezirksamt und Vorhabenträger vertraglich vereinbart, das Flächen für Formen des Bereuten Wohnens, allgemeine Wohnnutzungen, ggf. gewerbliche Nutzungen sowie soziale Infrastruktur konkret festlegt (Bestandsnutzung und Neubau).
Auf dieser Grundlage soll ein Gutachterverfahren unter Beteiligung mindestens dreier Planungsbüros oder Planergemeinschaften mit ausgewiesen städtebaulich-architektonischer und lanschaftsplanerischer Kompetenz durchgeführt werden. In der Jury werden Anwohnervertreter beteiligt. Planungsziele sind dabei ein möglichst geringer Eingriff in das Stadtgrün und das Denkmalensemble von May/Rossow.
Auf Grundlage der Ergebnisse des Gutachterverfahrens wird unverzüglich ein Bebauungsplan aufgestellt.
StadtBW 31.05.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht:
Die BVV Fhain-Kberg unterstützt eine städtebauliche Entwicklung und Verdichtung auf dem Areal Blücherstr. 26 / Schleiermacher Straße. Die bisherigen Planungen dafür werden aber aus qualitativen Gründen abgelehnt. Um mit der kritischen Anwohnerschaft gemeinsam zu einem planerisch überzeugenden Ergebnis zu kommen, wird folgendes Verfahren bestimmt:
Für das Bauvorhaben Blücherstr. 26 soll als Voraussetzung für die Bauleitplanung und jegliches weiteres Gründstücksgeschäft mit den Vorhabenträgern ein Nutzungsprogramm zwischen Bezirksamt und Vorhabenträger vertraglich vereinbart, das Flächen für Formen des Bereuten Wohnens, allgemeine Wohnnutzungen, ggf. gewerbliche Nutzungen sowie soziale Infrastruktur konkret festlegt (Bestandsnutzung und Neubau).
Auf dieser Grundlage soll ein Gutachterverfahren unter Beteiligung mindestens dreier Planungsbüros oder Planergemeinschaften mit ausgewiesen städtebaulich-architektonischer und lanschaftsplanerischer Kompetenz durchgeführt werden. In der Jury werden Anwohnervertreter beteiligt. Planungsziele sind dabei ein möglichst geringer Eingriff in das Stadtgrün und das Denkmalensemble von May/Rossow.
Auf Grundlage der Ergebnisse des Gutachterverfahrens wird unverzüglich ein Bebauungsplan aufgestellt.
BVV 14.06.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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