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Drucksache - DS/0360/V
Wir fragen das Bezirksamt:
Beantwortung: BezStR Herr Hehmke
Vielen Dank. Ja, ich antworte deshalb, weil wir es im Bezirksamt in der Tat falsch zugeordnet haben. Insofern ist die Beantwortung, die ich jetzt im Folgenden verlese, gänzlich aus der Abteilung von Herrn Schmidt, aber beim durchscrollen sozusagen der Anfragen aus der BVV dachten wir bei der Ausweisung eines Behindertenparkplatzes an die Genehmigung. Und da wäre in der Tat ich zuständig. Jetzt war es die Markierung, aber ich glaube, ich würde es genauso vorlesen können wie Herr Schmidt, weil dem sind wir durchaus mächtig, weil es bei der Zuordnung jetzt bleibt. So, das vorweg.
zu Frage 1: Nein, das ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Im Regelfall wird dies durch die Mitarbeiter/innen des dafür zuständigen Straßen- und Grünflächenamtes, konkret die Bauaufseher, die die Straßen auf den verkehrssicheren Zustand überprüfen, festgestellt. Sobald diese auf fehlende oder schadhafte Markierungen aufmerksam werden, wird dies zeitnah nach Kenntniserlangung behoben. Auch die Polizei oder das Ordnungsamt melden dem Straßen- und Grünflächenamt Schäden, die dann von dort zuständigkeitshalber beseitigt werden. Im Fall der Stellplätze, die für mobilitätseingeschränkte Menschen eingerichtet werden, melden sich häufig auch die Betroffenen selbst beim Straßen- und Grünflächenamt, wenn z.B. Markierungen nicht mehr erkennbar sind. Warum in diesem Fall offenbar keiner der üblichen Wege funktioniert hat, kann leider nicht mehr nachvollzogen werden. An einen anderen vergleichbaren Fall kann sich auch niemand im Amt erinnern.
zu Frage 2: Nein, das ist dem Stadtrat Schmidt nicht bekannt. Dem Stadtrat Hehmke auch nicht. Auf Nachfrage im zuständigen Amt wurde eine solche Aussage auch nicht durch das Bezirksamt gemacht. Wie bei der Beantwortung zu Frage 1) beschrieben, handelt es sich offenbar um einen Fall, wo möglicherweise unglückliche Umstände zueinander kamen, so dass das Bezirksamt keine Kenntnis von dem Mangel hatte. Die Kosten für die Einrichtung eines solchen Stellplatzes betragen je nach Standortbedingungen zwischen 300,00 EUR und 400,00 EUR. Bezahlt wird dies aus dem Kapitel 3800, konkret der Titel 521-10.
zu Frage 3: Die Auffrischung von Straßenmarkierungen wird aus dem Unterhaltstitel des SGA bezahlt, konkret dann aus dem Titel 521-01.
Frau Heihsel: Ich verstehe die Antwort einfach so, wie ich sie verstanden habe. Ich werde dem Betroffenen raten, sich einfach noch mal im Amt zu melden. Ich hoffe, dass dann das Problem gelöst wird, aber meine Frage ist noch: Gibt es bei dieser Auffrischung von Straßenmarkierung, gibt es da eine Prioritätenliste oder wird das einfach so …, es gibt eine Beschwerde oder es gibt einen Mangel und dann wird es erledigt oder gibt es da jetzt schon eine Liste irgendwie von mehreren Fällen, die dann nach und nach abgearbeitet werden?
zu Nachfrage 1: Also Frau Heihsel, da wir ja alle verwirrt waren, auch gestern bei der Zuordnung im BA, das wird sich alles auflösen, weil die Straßenverkehrsbehörde wahrscheinlich zum Jahresende komplett vom Ordnungsamt in das Straßen- und Grünflächenamt wechselt. Dann sind alle Zuständigen beisammen und da gibt es auch keine Verwirrung mehr. Das wird auch berlinweit so gehandhabt in allen Bezirken, das ist jetzt keine „Lex Friedrichshain-Kreuzberg“, keine Angst. Also aus der Beantwortung ging ja hervor, dass solche Mängel sozusagen, wenn sie dem Amt bekannt werden, dann behoben werden. Ich glaube, das ist auch insbesondere bei der Ausweisung von Behindertenparkplätzen notwendig. Wenn die Markierung als solche nicht mehr zu sehen ist und dann sozusagen nicht Berechtigte diesen Parkplatz in Anspruch nehmen und der Berechtigte ihn nicht nutzen kann, dann glaube ich, gibt es da keine Prioritätenliste. Die Frage ist nur, ob der Titel hinreichend ausgestattet ist und wenn er das nicht ist, sozusagen, auch dann in der Zuständigkeit des Amtes das anders gehandhabt werden kann im Haushaltsvollzug, das wird im Einzelfall dann zu entscheiden sein vom zuständigen Amt.
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