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Drucksache - DS/0346/V
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Am 06.12.2016 wurden von der Deutsche Wohnen Construction and Facilities GmbH bzw. deren beauftragtem Planungsbüro Unterlagen zur Otto-Suhr-Siedlung I eingereicht. Diese beinhalteten u.a. den Austausch von Fenstern und die Dämmung der Fassaden, der Kellerdecken und der obersten Geschoss- bzw. Dachdecken. Alle beantragten Maßnahmen wurden bereits vor dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet „Ritterstraße“ am 13.09.2016 beauftragt, alle (auszutauschenden) Fenster waren zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ausgetauscht. Wegen der fortgeschrittenen Baumaßnahmen und der bereits vor Aufstellungsbeschluss erteilten Bauaufträge konnten keine vorläufige Untersagung ausgesprochen werden. Ein entsprechender Bescheid erging am 23.01.2017.
Am 20.12.2016 wurden Unterlagen zur Otto-Suhr-Siedlung II eingereicht. Der Fensteraustausch wurde auch hier bereits vor dem Aufstellungsbeschluss beauftragt und wurden daher nicht untersagt. Die beantragte Kellerdeckendämmung und Dämmung der obersten Geschossdecke waren erforderlich im Sinne der Energieeinsparverordnung (EnEV) und konnten daher ebenfalls nicht untersagt werden. Für die Dämmung der Fassade wurde am 16.02.2017 eine vorläufige Untersagung ausgesprochen. Der Antragsteller konnte nicht darstellen, warum die Dämmung erforderlich im Sinne der EnEV ist. Dies ist dann der Fall, wenn mehr als 10 % des Bauteils ausgetauscht werden müssen, etwa weil sie instandsetzungsbedürftig sind. Die Deutsche Wohnen hat gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt.
Bereits im März 2016 wurde für die Otto-Suhr-Siedlung eine Mieterberatung eingesetzt. Diese hat bis jetzt zahlreiche Beratungen durchgeführt, um die MieterInnen in der Wahrnehmung ihrer Rechte nach BGB zu stärken und sie auf rechtliche Instrumente und Möglichkeiten bei Modernisierungsankündigungen aufmerksam zu machen.
Es fanden eine Reihe von Gesprächen mit der Deutschen Wohnen statt, bei denen auf die begrenzten Zahlungsmöglichkeiten der Bewohner hingewiesen wurde. Die Eigentümer haben jedoch nicht vor, den Umfang der Modernisierungsmaßnahmen zu begrenzen. Deshalb wurde dort, wo es möglich war (s.o.), eine vorläufige Versagung einzelner Maßnahmen ausgesprochen.
Es wird derzeit geklärt, ob ein Mediationsgespräch stattfindet.
Nachfrage:
Siehe Beantwortung Frage 3
Freundliche Grüße
Florian Schmidt
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