Im Land Berlin sollen künftig 643 Bäume und 70 Findlinge aufgrund ihrer Bedeutung für Wissenschaft, Naturgeschichte und Landeskunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes zum Naturdenkmal erklärt und ausgewiesen werden. Die Ausweisung als Naturdenkmal zielt darauf ab, diese Einzelschöpfungen der Natur für das Erleben durch den Menschen zu bewahren. Als Naturdenkmal ausgewiesene Bäume werden damit über den Schutz der im Land Berlin geltenden sogenannten Baumschutzverordnung hinaus geschützt Weitere Informationen