Corona-Virus
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Inhaltsspalte
Gleichgeschlechtliche Lebensweisen
Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer nach § 175 StGB
Schwule Männer wurden in Deutschland auch nach Ende des Nationalsozialismus weiter verfolgt, eingesperrt und um ihr Lebensglück betrogen. Das ist ein monströser Schandfleck unseres Rechtsstaates. Grundlage war der von den Nationalsozialisten 1935 verschärfte § 175 RStGB, der bis 1969 unverändert in der Bundesrepublik Deutschland fortgalt. Der § 175 StGB verstieß von vornherein gegen die Würde des Menschen nach Artikel 1 des Grundgesetzes, auch wenn dies der Gesetzgeber und selbst das Bundesverfassungsgericht lange nicht erkannt haben. Endgültig abgeschafft wurde § 175 StGB erst 1994.
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