Willkommen in der Gruppe Erhaltungsgebiete!

Straße in Berlin-Friedrichshain

Straße in Friedrichshain

Hinweis

Die Sprechstunde findet dienstags von 9 Uhr bis 12 Uhr und nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung statt.

Allgemeines

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat für verschiedene Gebiete Erhaltungsverordnungen erlassen. Ziele dieser Verordnungen sind der Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Gebiet („soziale Erhaltungsgebiete“) und/oder die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart („städtebauliche Erhaltungsgebiete“).

Die Grundlage für die Festlegung einzelner Bereiche als Erhaltungsgebiet bildet § 172 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Hiernach sind Erhaltungsgebiete durch Satzungen festzusetzen. In Berlin erfolgt die Festsetzung durch Rechtsverordnungen, die das Bezirksamt beschließt und die im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) veröffentlicht werden. Im Abstand von ca. 4 Jahren erfolgt eine Überprüfung, ob die Voraussetzungen für den Fortbestand des Erhaltungsgebiets noch vorliegen.

Hinweis zur nachfolgenden Karte der Erhaltungsgebiete: durch einfaches Klicken auf eine Fläche erhalten Sie Informationen zum einzelnen Gebiet. Wenn Sie anschließend dem Link zum Steckbrief folgen, gelangen Sie zur Unterseite für das entsprechende Erhaltungsgebiet mit ausführlichen Informationen.

Eine Übersicht aller Erhaltungsgebiete in Friedrichshain-Kreuzberg finden Sie hier und hier.

Mehrere Personen besprechen sich an einem Tisch liegende Diagramme

Arbeitsbereiche der Gruppe Erhaltungsgebiete

Arbeitsbereiche der Gruppe Erhaltungsgebiete

Detaillierte Informationen zu den Arbeitsbereichen Soziale Erhaltungsgebiete Städtebauliche Erhaltungsgebiete und Gestaltungsverordnung Vorkaufsrecht und Umwandlung von Grundstücken in Eigentumseinheiten finden Sie hier Arbeitsbereiche der Gruppe Erhaltungsgebiete

telefonierender Mann im Büro

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Aktuelles:

  • 07.2024:

    Durch Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg wurde die Erweiterung des Erhaltungsgebietes Hornstraße um den Block zwischen Yorckstraße, Großbeerenstraße, Hagelberger Straße und Mehringdamm rückgängig gemacht. Das Bezirksamt hat deshalb einen Aufstellungsbeschluss für diesen und einen weiteren Block gefasst und kann so Bauvorhaben für die Dauer von 12 Monaten versagen, bis eine neue Erhaltungsverordnung vorliegt. Mehr Informationen finden Sie hier.

  • 06.2024:

    Die Erhaltungsgebiete “Chamissoplatz” in Kreuzberg und “Petersburger Straße” in Friedrichshain wurden turnusmäßig untersucht, das Gebiet Chamissoplatz wurde dabei geringfügig erweitert. Untersuchungsberichte und Erhaltungsverordnungen finden Sie hier und hier.

  • 04.2024:

    Die Studie zum Umgang mit Solaranlagen in Gebieten zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart ist online. Sie finden sie in den Downloads des Bereiches ‘Städtebauliche Erhaltungsgebiete’.