Negativzeugnis

Beim Kauf eines Grundstücks ist dem Grundbuchamt unter anderem nachzuweisen, dass für das Grundstück ein gemeindliches Vorkaufsrecht nicht existiert oder nicht ausgeübt wird. Erst dann wird der Eintrag in das Grundbuch vollzogen. Zu diesem Zweck müssen die Vertragsparteien der Gemeinde (in Berlin: dem Bezirksamt) den Verkauf eines Grundstücks anzeigen. Das Bezirksamt prüft, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses gegebenenfalls ausgeübt wird. Besteht kein Vorkaufsrecht oder soll dieses nicht ausgeübt werden, erteilt das Bezirksamt der antragstellenden Person hierüber unverzüglich ein Negativzeugnis entsprechend § 28 Abs. 1 BauGB, welches zur Vorlage beim Grundbuchamt dient.

Hinweise

Notar*innen, die einen Grundstückskaufvertrag beurkunden, sind verpflichtet, diesen dem Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, anzuzeigen. Üblicherweise wird im Kaufvertrag auch festgelegt, dass die Notar*in das erforderliche Negativzeugnis beantragt und wer die Kosten dafür übernimmt.

Unterlagen

  • Tatsache des Kaufes, Urkundenrolle, Datum
  • genaue Bezeichnung des Grundstücks (Straße, Haus-Nr., Flur, Flurstück, Größe, Grundbuchblatt-Nr.)
  • Kaufvertragsparteien mit vollständiger Anschrift
  • Angabe des/der Gebührenpflichtigen

Gebühren

Die Gebührenpflicht ergibt sich aus der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bauwesen (Baugebührenordnung BauGebO) vom 17. Juni 2008 in der jeweils geltenden Fassung.

  • Negativzeugnis nach § 28 Abs. 1 BauGB über das Nichtbestehen oder Nichtausüben eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes: 100 €
  • schriftliche Auskünfte über das Bestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes (ersetzen nicht das oben genannte Negativzeugnis): 25 €

Ansprechpartner

Herr Lopes
Telefon: (030) 90298 3898
Zimmer: 2060
E-Mail: Vorkaufsrecht(at)ba-fk.berlin.de

Hinweis: Die E-Mail-Adressen sind derzeit noch nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur geeignet.

  • Formular Negativzeugnis

    PDF-Dokument (144.1 kB)

Gruppe Erhaltungsgebiete

Leitung: Herr Schaar

Sprechzeit:

Dienstag
9:00 bis 12:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

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