Staatsangehörigkeitsbehörde

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat beschlossen, dass die Aufgabe der Einbürgerung und der sonstigen Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zentralisiert wird. Das bedeutet, dass die bezirklichen Einbürgerungsbehörden zum 31.12.2023 geschlossen werden und die Aufgabe an das Landesamt für Einwanderung (LEA) übergeben wird. Das LEA ist dann ab dem 01.01.2024 zentral für alle Berlinerinnen und Berliner zuständig, die sich einbürgern lassen möchten.

Daher werden alle Anträge, die bis zum 31.12.2023 beim Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg eingegangen sind und noch nicht entschieden werden konnten, an das LEA übergeben und dort ab Januar 2024 weiterbearbeitet. Sobald die weitere Bearbeitung erfolgt oder Ihre Mitwirkung erforderlich ist, werden Sie vom LEA benachrichtigt. Bitte sehen Sie von einer eigenständigen Übersendung weiterer Unterlagen und von Sachstandsabfragen ab, bis sich das LEA bei Ihnen meldet.

Falls Sie bereits im Besitz einer Einbürgerungszusicherung waren und jetzt der Verlust Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit wirksam geworden ist, dann setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem LEA in Verbindung, damit Ihr Einbürgerungsverfahren schnellstmöglich abgeschlossen werden kann. Nutzen Sie dafür ab der ersten Januarwoche 2024 die dafür vorgesehenen Kontaktformulare auf der Website des LEA.

Das LEA hat auf seiner Webseite außerdem unter www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/aktuelles/artikel.1388213.php die wichtigsten Informationen für Antragstellende und Einbürgerungsinteressierte zusammengefasst und wird diese fortlaufend ergänzen.

Abschließend noch ein Hinweis:
Sobald 2024 eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen wird, werden alle für Sie günstigeren Änderungen automatisch auf Ihren Antrag angewendet. Sie müssen hierfür keinen extra Antrag stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Staatsangehörigkeitsbehörde

Hinweise zur Datenerhebung

Mit folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten und die Ihnen nach Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.

  • Datenschutz Staatsangehörigkeitsbehörde

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