Drucksache - DS/0362/V  

 
 
Betreff: Sondernutzungsrecht Außengastronomie in der Mainzer Straße - Xhainer Lebensgefühl in Gefahr
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heihsel, MarleneHeihsel, Marlene
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
14.06.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Warum wird das Sondernutzungsrecht zur Außengastronomie nicht verlängert?

 

  1. Gab es Beschwerden bezüglich der Nutzung der Gehsteige als Außenbereich der ansässigen Cafés etc.?

 

  1. Unter welchen Umständen kann das bisherige Sondernutzungsrecht verlängert werden?

 

Nachfragen:

 

  1. Teilt das Bezirksamt unsere Einschätzung, dass Straßencafés und Straßenverkäufe das bunte Leben im Kiez gestalten?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Warum wird das Sondernutzungsrecht zur Außengastronomie nicht verlängert?

 

Das Herausstellen von Tischen und Stühlen ist beim Ordnungsamt des Bezirks zu beantragen. Im Rahmen des Antragsverfahrens wird vor Ort die Straßensituation in Augenschein genommen und anhand der Prüfkriterien entschieden, ob eine Sondernutzung bewilligt werden kann. Diese Verfahrensweise wird im gesamten Bezirk angewendet. Eine Antragsprüfung in der Mainzer Straße hat ergeben, dass die Prüfkriterien hinsichtlich der erforderlichen Breite für die Laufbahn für Fußngerinnen und Fußnger, sowie die Mindesttiefe der Nutzungsfläche im Oberstreifen von 70 cm nicht erfüllt sind und somit eine Sondernutzung nicht in Betracht kommt.

 

 

  1. Gab es Beschwerden bezüglich der Nutzung der Gehsteige als Außenbereich der ansässigen Cafés etc.?

 

Aktuelle Beschwerden liegen dem Ordnungsamt nicht vor.

 

 

  1. Unter welchen Umständen kann das bisherige Sondernutzungsrecht verlängert werden?

 

 

Wie bereits erwähnt hat eine Antragspfung in der Mainzer Straße ergeben, dass die Prüfkriterien hinsichtlich der erforderlichen Breite für die Laufbahn für Fußngerinnen und Fußnger, sowie die Mindesttiefe der Nutzungsfläche im Oberstreifen von 70 cm nicht erfüllt sind und somit eine Sondernutzung nicht in Betracht kommt. Um dennoch dem nachvollziehbaren verbreiteten Interesse zu entsprechen, eine konfliktfrei funktionierende Kiezkultur zu erhalten, wird derzeit geprüft, ob bzw. wie in Konformität mit dem Straßengesetz und dem Sondernutzungskonzept der Aufenthalt mit Mobiliar vor den Hauswänden ermöglicht werden kann.

 

 

Nachfragen:

 

  1. Teilt das Bezirksamt unsere Einschätzung, dass Straßencafés und Straßenverkäufe das bunte Leben im Kiez gestalten?

 

Der Einzug des mediterranen Flairs in die Straßen dieses Bezirks wird sicherlich von vielen Menschen begrüßt, wird inzwischen wegen der starken Massierung in etlichen Bereichen insbesondere von den Anwohnern nicht mehr toleriert. Die Straßenverkehrsbehörde genehmigt überall dort, wo es unter Beachtung des Sondernutzungskonzeptes möglich ist, das Herausstellen von Tischen und Stühlen, sodass Schankvorgärten in weiten Bereichen zum Straßenbild des Bezirks gehören. Auch der sogenannte Bauchladenhandel wird in weiten Bereichen des Bezirks genehmigt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andy Hehmke

 

 

 
 

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