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Drucksache - DS/0336/V
BVV 14.06.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Sondernutzungsrecht für die Nutzung des Gehweges für Gewerbetreibende in der Mainzer Straße, das am 26. Juni ausläuft, wird verlängert.
Das Bezirksamt erarbeitet darüber hinaus eine Strategie für den Bezirk. Diese soll das Anliegen der Gewerbetreibenden, deren Gäste und der Bewohner*innen, den Bürgersteig als Ort des qualitativen Aufenthalts zu ermöglichen, sowie die Sicherstellung des sicheren Durchgangs für alle Nutzergruppen auf dem Gehweg in Einklang bringen.
Bei besonders geringem Platzvorkommen auf Gehwegen sollen Härtefallregelungen vorgeschlagen werden, die zumindest eine eingeschränkte Nutzung der Gehwege für Bänke, Verkaufstische, Tische und Stühle gewährleisten können. Eine generelle Räumung der Gehsteige ganzer Straßen soll verhindert werden.
Begründung zur Dringlichkeit: Am 26. Juni läuft das Sondernutzungsrecht der Gewerbetreibenden in der Mainzer Straße aus. Sollte der Antrag nicht in dieser BVV behandelt werden, hat das direkte negative Folgen für die gesamte Mainzer Straße. Der Antrag konnte nicht zur Antragsfrist eingereicht werden, da die Informationen dafür noch nicht vorlagen.
Begründung zum Antrag: Friedrichshain-Kreuzberg lebt von seinen Kiezen. Die Kieze leben von ihrem bunten Treiben, das sich vor allem auf den Straßen abspielt. Das Kiezleben mit seinen Cafés, Bars und Kneipen machen eine lebenswerte Stadt und unseren Bezirk aus. Wenn sich ganze Straßenzüge dem Bürokratismus unterordnen müssen und dadurch leergeräumt werden, zerstören wir das Herz unserer Kiezkultur. Dagegen müssen wir vorgehen, zuerst in der Mainzer Straße, die akut von diesen Folgen bedroht ist, aber auch für unseren ganzen Bezirk. Verteidigen wir das Lebensgefühl der Freiheit, das wir alle so lieben.
BVV 14.06.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt, Eingaben und Beschwerden
WiOEB 13.02.2018 ÄA SPD/Grüne/Linke Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die bestehenden Prüfkriterien zur Sondernutzung von Gehwegen anzupassen.
Bei besonders geringem Platzvorkommen auf Gehwegen sollen Anpassungen bzw. Ergänzungen im Sondernutzungskonzept vorgeschlagen werden, die zumindest eine eingeschränkte Nutzung der Gehwege für Bänke, Verkaufstische, Tische und Stühle gewährleisten können. Eine generelle Räumung der Gehsteige ganzer Straßen soll verhindert werden.
Bei der Sondernutzung von Oberstreifen (der Teil nahe am Gebäude), die weniger als 70 cm Breite aufweisen, sollen auch Vorschläge von Gastronomen genehmigungsfähig sein können, die zwar auf eine Bestuhlung mit der Rückseite zur Wand verzichten, aber dennoch durch schmale, seitlich zur Hauswand platzierte Stühle oder alternative Maßnahmen, wie z. B. Fensterbänke mit Sitzflächen, an der Fassade angebrachten ausklappbaren (Steh)Tischen mit kleinen Sitz- bzw. bequemen Anlehnflächen, Möglichkeiten für ihre Gäste im Außenbereich schaffen wollen.
BVV 28.02.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die bestehenden Prüfkriterien zur Sondernutzung von Gehwegen anzupassen.
Bei besonders geringem Platzvorkommen auf Gehwegen sollen Anpassungen bzw. Ergänzungen im Sondernutzungskonzept vorgeschlagen werden, die zumindest eine eingeschränkte Nutzung der Gehwege für Bänke, Verkaufstische, Tische und Stühle gewährleisten können. Eine generelle Räumung der Gehsteige ganzer Straßen soll verhindert werden.
Bei der Sondernutzung von Oberstreifen (der Teil nahe am Gebäude), die weniger als 70 cm Breite aufweisen, sollen auch Vorschläge von Gastronomen genehmigungsfähig sein können, die zwar auf eine Bestuhlung mit der Rückseite zur Wand verzichten, aber dennoch durch schmale, seitlich zur Hauswand platzierte Stühle oder alternative Maßnahmen, wie z. B. Fensterbänke mit Sitzflächen, an der Fassade angebrachten ausklappbaren (Steh)Tischen mit kleinen Sitz- bzw. bequemen Anlehnflächen, Möglichkeiten für ihre Gäste im Außenbereich schaffen wollen.
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