Drucksache - DS/0353/V
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfrage:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Für diese Baumaßnahmen ist die Abteilung Bauen, Planen, Facility Management zuständig, von der ich folgende Informationen erhalten habe:
Beim Bau- und Wohnungsaufsichtsamt sind keine Pläne zum Umbau des hinteren Schwimmbeckens bekannt. Ein Antrag bzw. eine „Anzeige“ hierfür liegt nicht vor.
Gemäß § 61 Abs. 1 der Bauordnung Berlin sind Wasserbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ verfahrensfreie Bauvorhaben und bedürfen keiner Baugenehmigung. Über 2000 m³ Beckeninhalt ist der Umbau eines vorhandenen Schwimmbeckens in ein Edelstahlbecken der Bauaufsicht lediglich nachrichtlich anzuzeigen (Genehmigungsfreistellungs-Verfahren, § 62 BauO Bln), da das Prinzenbad im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplans liegt (B-Plan VI-4). Für den Betrieb nach dem Umbau ist außerdem die Abnahme durch das Gesundheitsamt erforderlich, auf der Grundlage des IfSG (Infektionsschutz-Gesetz).
Nein.
Nachfrage:
Ob das Prinzenbad oder Teile davon denkmalwert sind, kann ausschließlich durch das zuständige Landesdenkmalamt Berlin geprüft und beantwortet werden. Eine Beantwortung von dort ist aufgrund der knappen Zeit nicht bis heute Abend möglich und müsste ggf. als Prüfantrag dorthin weitergegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke
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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
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