Zu Beginn der Diskussion wird über die Verfahrensweise beraten. Vorgeschlagen wird die Einzelabstimmung eines jeden Punktes, bzw. sofern kein weiterer Beratungsbedarf besteht, die Abstimmung im Block.
BV Olschewski schlägt die Blockabstimmung für die Punkte 1-6 vor. Hiergegen spricht BV Ickes und beantragt, über Punkt 3 einzeln abzustimmen.
Der Ausschussvorsitzende bittet um Abstimmung über die Punkte 1 bis 2.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen mit der Enthaltung des
Ausschussmitgliedes der PIRATEN
Nach Meinung von BV Ickes sollte Punkt 3 zunächst bis nach der Einwohnerversammlung gestrichen werden. BV Götz plädiert gegen die Streichung von Punkt 3, regt jedoch zur Streichung des zweiten Satzes an.
Der Ausschussvorsitzende bittet um Abstimmung über die Streichung des zweiten Satzes.
Abstimmungsergebnis. mehrheitlich angenommen mit der Gegenstimme des Ausschussmitgliedes der PIRATEN
Der Ausschussvorsitzende bittet um Abstimmung über die Punkte 4 bis 6.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Ausschussvorsitzende bittet um Abstimmung über die Punkte 7 bis 9
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zu Punkt 10 schlägt BV Olschewski vor, den ersten Satz wie folgt zu ergänzen und dem Text einen weiteren Satz hinzuzufügen: (hinzugefügte Textstellen sind kursiv gekennzeichnet)
Eine Nachverdichtung im Innenbereich wird soweit sie Kleingartenflächen betreffen abgelehnt. Die Kleingärten sollen erhalten bleiben. Auf den übrigen Flächen ist Wohnungsbau grundsätzlich denkbar.
Die antragstellenden Fraktionen stimmen den Änderungen zu.
Der Ausschussvorsitzende bittet um Abstimmung zur Änderung im Punkt 10.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen
Der Ausschussvorsitzende bittet um Abstimmung über den Punkt 11.
Abstimmungsergebnis: mit 6 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Der Ausschussvorsitzende bittet um Abstimmung über die Punkte 12 bis 17.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Der Ausschussvorsitzende bittet um Abstimmung über die Punkte 18 bis 19.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, angesichts einer immer stärker werdenden Nachfrage nach neuem und vor allem bezahlbarem Wohnraum die Wohnungsbaupotenziale auf größeren Arealen maßvoll auszunutzen. Der mit dem Neubau verbundene Bedarf an neuer sozialer Infrastruktur und der Bedarf an zusammenhängenden Grünflächen sind dabei angemessen zu berücksichtigen. Die Bezirksverordnetenversammlung befürwortet dabei ausdrücklich den bisher eingeschlagenen Weg des Bezirksamtes, soziale, infrastrukturelle und ökologische Maßnahmen mit den privaten Bauherrn zu verhandeln und vertraglich abzusichern.
Für die Wohnungsbaupotenziale auf größeren Arealen (vgl. Mitteilung zur Kenntnisnahme zur Ds-Nr 0118/XIX vom 20.06.2012) ersucht die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt folgende kurz- und mittelfristige Planvorgaben mit entsprechenden Prioritäten zu verfolgen:
- Hohenstaufenstraße / Martin-Luther-Straße
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht.
Unter der Maßgabe des Erhalts der Fläche für das Kinder- und Jugendprojekt soll die Machbarkeit vertiefend untersucht werden.
- Erfurter Straße / Wexstraße
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht.
Die Interessen des neuen Eigentümers werden abgewartet.
- Bautzener Straße / Yorckstraße
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht.
- Kreuzbergstraße / Yorckstraße
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht.
Eine Nachverdichtung auf dem Grundstück wird derzeit aber nicht weiter verfolgt.
- Monumentenstraße / Dudenstraße (hinter Eylauer Straße)
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht.
Das in Planung befindliche Vorhaben wird unterstützt.
- Tempelhofer Weg (Schöneberger Linse)
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht.
Die Interessen der Eigentümer werden abgewartet.
- Grazer Damm
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau nicht in Betracht.
Eine Nachverdichtung wird abgelehnt.
- Eythstraße / Bessemerstraße
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht.
Das in Planung befindliche Vorhaben wird unterstützt.
- Hauptstraße / Innsbrucker Platz (ehem. Güterbahnhof Wilmersdorf)
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht.
Die Ergebnisse des Werkstattverfahrens werden abgewartet.
Ein hoher Wohnanteil ist wünschenswert.
10. General-Pape-Straße (ehem. Kasernen)
Eine Nachverdichtung im Innenbereich wird soweit sie Kleingartenflächen betreffen abgelehnt. Die Kleingärten sollen erhalten bleiben. Auf den übrigen Flächen ist Wohnungsbau grundsätzlich denkbar.
11. Tempelhofer Damm (ehem. Flughafen Tempelhof)
Das Tempelhofer Feld soll aus bezirklicher Sicht als große Freifläche für Mensch und Natur erhalten bleiben. Eine Wohnbebauung soll grundsätzlich außerhalb des Rundwegs stattfinden. Die Entwicklung eines „Columbia-Quartiers“ wird nicht verfolgt.
12. Eisenacher Straße (Dreifaltigkeitskirchhof III)
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht. Der Bezirk wird die Interessen der Eigentümer abwarten, aber hinsichtlich der umfangreichen planungsrechtlichen Änderungen kurz- bis mittelfristig keine Initiative ergreifen.
- Britzer Straße
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht.
Die Interessen der Eigentümer werden abgewartet.
- Wildspitzweg
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau nicht in Betracht.
Der Grünzug soll erhalten und gesichert werden.
- Waldsassener Straße (Schule)
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht. Es sind umfangreiche planungsrechtliche Änderungen notwendig. Eine mittel- bis langfristige Entwicklung ist nicht ausgeschlossen.
- Blohmstraße
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht.
Es besteht Baurecht, ein dem entsprechendes Engagement des Eigentümers wird unterstützt.
- Alt-Lichtenrade / Töpchiner Weg
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht.
Es besteht Baurecht, ein dem entsprechendes Engagement des Eigentümers wird unterstützt.
- Lichtenrader Damm (Höhe Ortskern)
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht.
Ein Bebauungsplan für Geschosswohnungsbau als Abrundung des Ortskerns soll aufgestellt werden.
- Nuthestraße
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht.
Ein B-Plan ist in Aufstellung, ein dem entsprechendes Engagement des Eigentümers wird unterstützt.