Drucksache - 1760/XIX  

 
 
Betreff: Potentialanalyse Reißeckstraße und Umgebung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für StadtentwicklungBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
08.03.2017 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.12.2015 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
16.11.2016 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
14.12.2016 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Anlage_Städtebauliches Entwicklungskonzept Alt-Mariendorf
Austauschseite MzK

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.01.2015 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, für die landeseigenen ehemaligen Straßenerweiterungsflächen entlang der Reißeckstraße (Südseite) sowie für die derzeit als Parkplatz genutzte Fläche westlich der Straße Am Heidefriedhof ein Entwicklungsszenario für eine Bebauung zu entwickeln. Zielstellung ist vorrangig die Schaffung von erschwinglichem Wohnraum, die Ergänzung der Zentrumsfunktionen  rund um den U-Bahnhof Alt-Mariendorf sowie die gestalterische Aufwertung des Straßenzuges.

 

Für die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen im Bereich der Ecke zum Mariendorfer Damm (Brandwand), an den zurückliegenden Bestandsgebäuden Reißeckstraße 2-8 (Flachbauten), am vorderen Teil des Heidefriedhofs (für Beisetzungszwecke nicht genutzter Grundstücksstreifen) sowie am Haupteingang des Heidefriedhofs (einschl. Besucherparkplatz) sind dabei Lösungen aufzuzeigen. Der städtebauliche Lärmschutz soll besonders beachtet werden.

 

Der BVV soll bis Ende September 2015 als Grundlage für weiter gehende Entscheidungen zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Stadtentwicklungsamt hat aus Anlass des o.g. Beschlusses ein städtebauliches Entwicklungskonzept für den gesamten Bereich zwischen der Nordseite Alt-Mariendorf und der Südseite entlang der Frieden-/ Reißeckstraße erarbeitet. In dem Untersuchungsbereich sind die o.g. landeseigenen Flächen enthalten. Das Konzept ist der MzK als Anlage beigefügt.

 

Das Entwicklungskonzept zeigt Möglichkeiten und Lösungen auf, vor allem durch eine straßenbegleitende Bebauung auf der Südseite der Frieden-/ Reißeckstraße den Straßenzug und den öffentlichen Raum um den U-Bahnhof Alt-Mariendorf aufzuwerten, durch entsprechende EG-Nutzungen die Zentrumsfunktion zu stärken, die Lärmimmissionen in den nach Norden „aufgerissenen“ Blockinnenbereichen zu reduzieren und gleichzeitig Wohnraum zu schaffen. Bei den landeseigenen Flächen besteht die Möglichkeit, über eine entsprechende Vergabe der Grundstücke an Wohnungsbaugesellschaften eine Realisierung von erschwinglichem Wohnraum abzusichern (30%-iger Anteil an gefördertem Wohnraum + Anteil entsprechend des Grundstückswertes bei Einbringung). Bei den nicht landeseigenen Flächen, auf denen momentan noch kein Planungsrecht für Wohnungsbau besteht, kann im Rahmen von neuen Bebauungsplanverfahren über das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung ein 25%-iger Anteil geförderter Wohnungen realisiert werden.

 

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.12.2015 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht die in den Planungen vorgesehenen Straßenerweiterungsflächen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu sondieren, ob diese noch erforderlich sind.

 

Im Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, die Eigentümerinnen und Eigentümer anzufragen welche Planungen für die Grundstücke bestehen, bei denen heute schon Baurecht besteht.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Im Rahmen der Erstellung des Entwicklungskonzeptes hat das Stadtentwicklungsamt die aktuellen Straßenplanungen bei der Abteilung VII der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abgefragt: Eine Verbreiterung des Mariendorfer Damms wird nicht mehr verfolgt. Für die Frieden- und Reißeckstraße ist noch eine Querschnittsverbreiterung auf 23m vorgesehen. Nähere Ausführungen dazu können dem Konzept entnommen werden.

 

Für die im Konzept dargestellten Neubaupotenziale auf nicht landeseigenen Flächen besteht für die Grundstücke Friedenstraße 26 (westlich des Schulgrundstücks), Friedenstraße 15-16 (verfallene eingeschossige Bebauung unmittelbar westlich des U-Bahnhofs), Alt-Mariendorf 16+18 (ALDI) und Alt-Mariendorf 55/ Forddamm 2, 4/ Großbeerenstraße 1,3 (Grünfläche) bereits Planungsrecht. Für letzteres Grundstück liegen konkrete Entwicklungsabsichten seitens der Eigentümerin vor. Zurzeit erfolgt eine Abstimmung des Vorhabens im Rahmen der Bauberatung.

 

Das Stadtentwicklungsamt wird prioritär die, an den Kreuzungsbereich Mariendorfer Damm/ Friedenstraße/ Reißeckstraße anliegenden Eigentümer_innen das abgestimmte Entwicklungskonzept kurzfristig vorstellen und deren Planungsabsichten und Mitwirkungsbereitschaft abfragen.

 

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.07.2016 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, aufbauend auf dem am 08.06.2016 vorgelegten Schlussbericht zu Drs. 1247/XIX und Drs. 1760/XIX die städtebauliche Entwicklung im Ortskern Mariendorf unter Beachtung folgender Eckpunkte weiter zu verfolgen und planungsrechtlich abzusichern:

1. Potentialbereich U-Bhf. Alt-Mariendorf:

-       Die Blockrandschließung nordöstlich der Kreuzung Mariendorfer Damm / Reißeckstraße soll in der vorgeschlagenen Form weiter verfolgt und die Eigentümer dahin gehend angeregt werden.

-       Die Blockrandschließung südwestlich der Kreuzung Mariendorfer Damm / Friedenstraße mit Ausbildung eines Stadtplatzes soll in der vorgeschlagenen Form weiter verfolgt werden und die Eigentümer dahin gehend angeregt werden. Über einen städtebaulichen Vertrag soll abgesichert werden, dass in dem Gebäudekomplex auch eine barrierefreie öffentlich nutzbare Toilettenanlage realisiert wird.

-       Die Blockrandschließung südöstlich der Kreuzung Mariendorfer Damm / Reißeckstraße soll weiter verfolgt, die Eigentümer dahin gehend angeregt und die öffentlichen Grundstücke entsprechend abgegeben werden. Die offen stehenden Brandwand Mariendorfer Damm 145 soll durch einen gewerblichen Gebäudeflügel überdeckt werden.

-       Die Blockrandschließung im Bereich Mariendorfer Damm 155 soll in der vorgeschlagenen Form weiter verfolgt und die Eigentümer dahin gehend angeregt werden.

 

2. Potentialbereich Reißeckstraße / Heidefriedhof

-       Die Bebauung soll gemäß Variante 1b weiter verfolgt werden.

-       Der P+R-Parkplatz in der Reißeckstraße soll erhalten bleiben, ebenso der Parkplatz unmittelbar vor dem Zugang zum Heidefriedhof. Jedoch soll die Bebauung so gestaltet werden, dass in fernerer Zukunft eine bauliche Lückenschließung am P+R-Platz nicht ausgeschlossen wird.

-       Für durch die geplante Bebauung in der Straße Am Heidefriedhof entfallene Parkmöglichkeiten vornehmlich für Besucher des Friedhofs soll Ersatz ggf. auf dem Gelände des Friedhofs z.B. im Bereich der Grüntenstraße gesucht und zu Lasten des Bauvorhabens angeboten werden.

 

3. Potentialbereich Friedenstraße / Forddamm

-       Die Bebauung soll gemäß Variante 1a weiter verfolgt werden (Gehwegverbreiterung auf der Südseite).

-       Die Ecke Friedenstraße / Fritz-Werner-Straße soll jedoch wie in Variante 1 B (ohne offen stehende Brandwand Friedenstraße 7) geschlossen werden und sinnvoll in den dann breiteren Abschnitt der Friedenstraße überleiten.

-       Die vorgeschlagene Anordnung eines Gebäudes auf dem Grundstück der Rudolf-Hildebrand-Schule soll ohne die ausdrückliche Zustimmung des Fachbereichs Schule nicht weiter verfolgt werden.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das in der Anlage ersichtliche Entwicklungskonzept (Stand: Mai 2016) wird als informelle Planung Grundlage für das zukünftige Verwaltungshandeln des Stadtentwicklungsamtes (z.B. im Rahmen der Bauberatung oder als Vorbereitung für Bebauungsplanverfahren). Die im Beschluss aufgeführten Hinweise zu favorisierten Varianten bzw. Änderungen/ Ergänzungen der städtebaulichen Konzeption werden dabei berücksichtigt. Im Laufe des weiteren Planungs- und Umsetzungsprozesses können sich jedoch aufgrund bislang nicht bekannter Rahmenbedingungen Änderungsbedarfe an der Konzeption ergeben.

 

Für den Potenzialbereich 2 (Reißeckstraße/ Heidefriedhof) wird in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern geprüft, ob entsprechend der Variante 1b der P+R-Parkplatz an der Reißeckstraße vorerst erhalten bleibt oder ob alternativ ein Erhalt des Parkplatzes an der Straße „Am Heidefriedhof“ bei gleichzeitig vollständiger Bebauung der Potenzialfläche Reißeckstraße z.B. aus Gründen des städtebaulichen Lärmschutzes sinnvoller ist. Ziel bleibt aber, mindestens einen P+R-Parkplatz vorerst zu erhalten und für die entfallenen Stellplätze Ersatz zu suchen.

 

Aus Sicht des Stadtentwicklungsamtes sollen die Potenziale auf den landeseigenen Flächen an der Reißeckstraße und der Straße Am Heidefriedhof (ggf. Abgabe an Wohnungsbaugesellschaften) sowie die Bebauung zur Ausbildung eines Stadtplatzes an der Kreuzung zum Mariendorfer Damm prioritär entwickelt werden, da hier die größten Umsetzungschancen gesehen werden. Wie oben ausgeführt, werden die entsprechenden Eigentümer_innen kurzfristig kontaktiert.

 

Die planungsrechtliche Sicherung der Konzeption wird in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Ressourcen, der Prioritätensetzung innerhalb des Stadtentwicklungsamtes und der Investitionsbereitschaft der entsprechenden Eigentümer_innen weiter verfolgt.

 

Im Falle einer konkreten Entwicklungsabsicht für die Bebauung an der Straße Am Heidefriedhof werden, wie vorgeschlagen, alternative Stellplatzmöglichkeiten im näheren Umfeld zum Eingang des Heidefriedhofs geprüft.

 
 

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