Drucksache - 1744/XIX  

 
 
Betreff: Tempo-10-Geschwindigkeitsbegrenzung in der Yorckstraße aufheben - Verkehrsschau gemäß VWV-StVO, § 45 durchführen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.12.2015 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
20.01.2016 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.04.2016 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.01.2016 folgenden Beschluss:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, die in einem Teilbereich der Yorckstraße noch

bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 10 bzw. 20 km/h aufzuheben bzw. –

soweit technisch noch erforderlich - auf eine weniger rigorose Begrenzung zu ändern.

 

Ferner ersucht die BVV das Bezirksamt, in der Yorckstraße, Teilbereich Mansteinstraße bis

Bezirksgrenze, eine Verkehrsschau gemäß VWV-StVO, § 45, durchzuführen und die

Beschilderung entsprechend den bestehenden Anordnungen zu reinigen, zu ergänzen, zu

Korrigieren und zu erneuern.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Der Veranlassungsgrund sowie der Straßenzustand in der Yorckstraße haben sich seit der Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 10 bzw. 20 km/h durch den Straßenbaulastträger nicht verändert bzw. verbessert.

Der Straßenbaulastträger sieht sich daher nicht in der Lage die Verkehrssicherheit aufrecht zu halten und wird somit keine Geschwindigkeitserhöhung auf der Yorkstraße befürworten bzw. veranlassen.

Bezüglich der beabsichtigten Sanierungsmaßnahme des vakanten Straßenabschnittes liegt  die verkehrsrechtliche Anordnung der VLB A für die Baumaßnahme seit dem 26.02.2016 vor. Die Sanierung erfolgt in der Zeit vom 17.03.2016 bis 11.04.2016.

Nach der Sanierung des Streckenabschnittes wird dann die Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund des schlechten Straßenzustandes selbstverständlich unverzüglich abgeordnet und die Beschilderung entfernt.

 

Die Durchführung von Verkehrsschauen im Hauptstraßennetz (hierzu zählt die Yorckstraße) obliegt der Verkehrslenkung Berlin. Verkehrsschauen werden in regelmäßig festgelegtem Turnus durchgeführt. Details sind in der Rn. 56ff der VwV-StVO zu §45, dem Merkblatt zur Durchführung von Verkehrsschauen(M DV) 2013 sowie dem Erlass zur Durchführung von Verkehrsschauen in Berlin vom 18.12.2015 regelt.

Ihr Anliegen zur Durchführung einer Verkehrsschau in der Yorkstraße wurde der VLB zur Kenntnis und weiteren Berücksichtigung übermittelt.

 

 

 
 

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