Drucksache - 1744/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.01.2016 folgenden Beschluss:
Die BVV ersucht das Bezirksamt, die in einem Teilbereich der Yorckstraße noch bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 10 bzw. 20 km/h aufzuheben bzw. – soweit technisch noch erforderlich - auf eine weniger rigorose Begrenzung zu ändern.
Ferner ersucht die BVV das Bezirksamt, in der Yorckstraße, Teilbereich Mansteinstraße bis Bezirksgrenze, eine Verkehrsschau gemäß VWV-StVO, § 45, durchzuführen und die Beschilderung entsprechend den bestehenden Anordnungen zu reinigen, zu ergänzen, zu Korrigieren und zu erneuern.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Der Veranlassungsgrund sowie der Straßenzustand in der Yorckstraße haben sich seit der Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 10 bzw. 20 km/h durch den Straßenbaulastträger nicht verändert bzw. verbessert. Der Straßenbaulastträger sieht sich daher nicht in der Lage die Verkehrssicherheit aufrecht zu halten und wird somit keine Geschwindigkeitserhöhung auf der Yorkstraße befürworten bzw. veranlassen. Bezüglich der beabsichtigten Sanierungsmaßnahme des vakanten Straßenabschnittes liegt die verkehrsrechtliche Anordnung der VLB A für die Baumaßnahme seit dem 26.02.2016 vor. Die Sanierung erfolgt in der Zeit vom 17.03.2016 bis 11.04.2016. Nach der Sanierung des Streckenabschnittes wird dann die Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund des schlechten Straßenzustandes selbstverständlich unverzüglich abgeordnet und die Beschilderung entfernt.
Die Durchführung von Verkehrsschauen im Hauptstraßennetz (hierzu zählt die Yorckstraße) obliegt der Verkehrslenkung Berlin. Verkehrsschauen werden in regelmäßig festgelegtem Turnus durchgeführt. Details sind in der Rn. 56ff der VwV-StVO zu §45, dem Merkblatt zur Durchführung von Verkehrsschauen(M DV) 2013 sowie dem Erlass zur Durchführung von Verkehrsschauen in Berlin vom 18.12.2015 regelt. Ihr Anliegen zur Durchführung einer Verkehrsschau in der Yorkstraße wurde der VLB zur Kenntnis und weiteren Berücksichtigung übermittelt.
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