Drucksache - 1759/XIX  

 
 
Betreff: Fachstandards in den Hilfen zur Erziehung sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Beratung
25.05.2016 
55. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beratung
16.12.2015 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung
20.04.2016 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.12.2015 folgenden Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Jugendamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass geeignete Schritte ergriffen werden, um auf Landesebene die erforderlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Empfehlungsschreibens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zu „Umfang und Dauer der ambulanten Sozialpädagogischen Hilfen nach § 31 SGB VIII“ vom 20. März 2015 zu schaffen und dass die entsprechenden Mittel zur Umsetzung der fachlichen Standards zur Verfügung gestellt werden.

Der Ausschuss empfiehlt dazu,

  •                   die Vereinbarung von Regelumfängen (Kontingenten) auf Grundlage des  

           Empfehlungsschreibens (siehe Anlage),

  •                   die Einbeziehung der im Empfehlungsschreiben auf Grundlage fachlicher

           Standards benannten Kontingente in die Plausibilitätsprüfung der bezirklichen 

           KLR-Meldungen,

  •                   die Einbeziehung des Landesjugendhilfeausschusses.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die Qualität und die Wirksamkeit der Hilfeform der Sozialpädagogischen Hilfen nach § 31 SGB VIII zu definieren und festzulegen, unterstützt das Jugendamt ausdrücklich. Die Definition eines Standards -ggf. auch eines Mindeststandards- der die Qualität und die damit gewollte Wirksamkeit dieser Hilfeform sichert, ist ausdrücklich zu begrüßen.

 

 

Würde man dem empfohlenen einheitlichen ‚Standard‘ mit 312 Fachleistungsstunden für einen Zeitraum von 12 Monaten folgen, bedeutet dies hochgerechnet eine durchschnittliche und monatliche Mehrausgabe von ca. 2,2 Mio € stadtweit.

 

Als Grundlage für eine ernsthafte Fachdebatte mit dem Ziel der Vereinbarung von Regelumfängen benötigen die Bezirke somit

-          die Zusage einer 100% Refinanzierung / Planfonderhöhung für mindestens zwei Jahre

-          eine diesbezügliche Lösung muss seitens SenBJW mit Sen Fin gefunden werden

-          Vergewisserung der verbindlichen einheitlichen Handhabung in allen Jugendämtern

 

Einer Festlegung von ‚Standards‘ ohne die verbindliche Zusage der finanziellen Ausgestaltung kann jedoch nicht gefolgt werden.

 

 
 

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