Drucksache - 1152/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.06.2014 folgenden Beschluss:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich ergänzend zu den Erhaltungssatzungen beim Senat von Berlin für den Erlass von Umwandlungsverordnungen einzusetzen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Erhaltungsgebieten nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs (Umwandlungsverordnung – UmwandV) ist am 3.3.2015 durch den Senat von Berlin beschlossen und am 13.3.2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden (GVBl. 2015, 43).
Die Umwandlungsverordnung gilt für alle sozialen Erhaltungsgebiete in Berlin. Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg sind dies derzeit die vier Erhaltungsverordnungen Barbarossaplatz/Bayerischer Platz; Kaiser-Wilhelm-Platz; Bautzener Straße; Schöneberger Insel.
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