Drucksache - 1152/XIX  

 
 
Betreff: Umwandlungsverordnung endlich erlassen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für StadtentwicklungBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.06.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.12.2015 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 11.06.2014
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.06.2014 folgenden Beschluss:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich ergänzend zu den Erhaltungssatzungen

beim Senat von Berlin für den Erlass von Umwandlungsverordnungen einzusetzen.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Erhaltungsgebieten nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs (Umwandlungsverordnung – UmwandV) ist am 3.3.2015 durch den Senat von Berlin beschlossen und am 13.3.2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden (GVBl. 2015, 43).

 

Die Umwandlungsverordnung gilt für alle sozialen Erhaltungsgebiete in Berlin. Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg sind dies derzeit die vier Erhaltungsverordnungen Barbarossaplatz/Bayerischer Platz; Kaiser-Wilhelm-Platz; Bautzener Straße; Schöneberger Insel.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen