Drucksache - 0676/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.06.2013 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, angesichts einer immer stärker werdenden Nachfrage nach neuem und vor allem bezahlbarem Wohnraum die Wohnungsbaupotenziale auf größeren Arealen maßvoll auszunutzen. Der mit dem Neubau verbundene Bedarf an neuer sozialer Infrastruktur und der Bedarf an zusammenhängenden Grünflächen sind dabei angemessen zu berücksichtigen. Die Bezirksverordnetenversammlung befürwortet dabei ausdrücklich den bisher eingeschlagenen Weg des Bezirksamtes, soziale, infrastrukturelle und ökologische Maßnahmen mit den privaten Bauherrn zu verhandeln und vertraglich abzusichern.
Für die Wohnungsbaupotenziale auf größeren Arealen (vgl. Mitteilung zur Kenntnisnahme zur Drs-Nr 0118/XIX vom 20.06.2012) ersucht die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt folgende kurz- und mittelfristige Planvorgaben mit entsprechenden Prioritäten zu verfolgen:
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht. Unter der Maßgabe des Erhalts der Fläche für das Kinder- und Jugendprojekt soll die Machbarkeit vertiefend untersucht werden.
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht. Die Interessen des neuen Eigentümers werden abgewartet.
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht.
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht. Eine Nachverdichtung auf dem Grundstück wird derzeit aber nicht weiter verfolgt.
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht. Das in Planung befindliche Vorhaben wird unterstützt.
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht. Die Interessen der Eigentümer werden abgewartet.
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau nicht in Betracht. Eine Nachverdichtung wird abgelehnt.
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht. Das in Planung befindliche Vorhaben wird unterstützt.
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht. Die Ergebnisse des Werkstattverfahrens werden abgewartet. Ein hoher Wohnanteil ist wünschenswert.
10. General-Pape-Straße (ehem. Kasernen) Eine Nachverdichtung im Innenbereich wird soweit sie Kleingartenflächen betreffen abgelehnt. Die Kleingärten sollen erhalten bleiben. Auf den übrigen Flächen ist Wohnungsbau grundsätzlich denkbar.
11. Tempelhofer Damm (ehem. Flughafen Tempelhof) Das Tempelhofer Feld soll aus bezirklicher Sicht als große Freifläche für Mensch und Natur erhalten bleiben. Eine Wohnbebauung soll grundsätzlich außerhalb des Rundwegs stattfinden. Die Entwicklung eines „Columbia-Quartiers“ wird nicht verfolgt.
12. Eisenacher Straße (Dreifaltigkeitskirchhof III) Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht. Der Bezirk wird die Interessen der Eigentümer abwarten, aber hinsichtlich der umfangreichen planungsrechtlichen Änderungen kurz- bis mittelfristig keine Initiative ergreifen.
13. Britzer Straße Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht. Die Interessen der Eigentümer werden abgewartet.
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau nicht in Betracht. Der Grünzug soll erhalten und gesichert werden.
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht. Es sind umfangreiche planungsrechtliche Änderungen notwendig. Eine mittel- bis langfristige Entwicklung ist nicht ausgeschlossen.
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht. Es besteht Baurecht, ein dem entsprechendes Engagement des Eigentümers wird unterstützt.
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht. Es besteht Baurecht, ein dem entsprechendes Engagement des Eigentümers wird unterstützt.
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht. Ein Bebauungsplan für Geschosswohnungsbau als Abrundung des Ortskerns soll aufgestellt werden.
Die Fläche kommt grundsätzlich für Wohnungsbau in Betracht. Ein B-Plan ist in Aufstellung, ein dem entsprechendes Engagement des Eigentümers wird unterstützt.
- Schlussbericht –
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
zu 1. Hohenstaufenstraße / Martin-Luther-Straße Eine Machbarkeitsstudie ist erstellt und die Ergebnisse mit der Drucksache Nr.0911/XIX über das Bezirksamt der BVV im Dezember 2014 zur Kenntnisnahme übermittelt worden. Grundsätzlich ist in diesem Bereich Wohnungsbau möglich, jedoch wegen des erforderlichen Rückbaus der Straße, der vorhandenen Lärmbelastung u.a. schwierig umzusetzen. Laut BVV-Beschluss 1499/XIX vom 22.04.2015 wird das Bezirksamt ersucht, die für diesen Bereich festgesetzten Bebauungspläne aufzuheben und ein neues B-Planverfahren einzuleiten. Zum Teil wurde von privaten Investoren bereits Interesse an den Flächen bekundet. Ein konkretes Vorhaben steht noch aus.
zu 2. Erfurter Straße / Wexstraße Für den B-Plan 7-46 wird im Januar 2016 die TÖB (Träger öffentlicher Belange) – Beteiligung durchgeführt. Hier soll Mischgebiet festgesetzt werden. Die voraussichtliche Anzahl der WE beträgt 250.
zu 3. Bautzener Straße / Yorckstraße Die frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung für den 7-66 VE-Plan hat stattgefunden; es sollen ca. 300 WE realisiert werden. Im Januar 2016 soll die Trägerbeteiligung und anschließend die Offenlegung des Bebauungsplanes erfolgen.
zu 4. Kreuzbergstraße / Yorckstraße Das Grundstück wird aktuell für Gewerbe und Einzelhandel genutzt. Für Wohnungsbau gibt es derzeit keinen Investor.
zu 5. Monumentenstraße / Dudenstraße (hinter Eylauer Straße) Der Bebauungsplan ist festgesetzt, die Bebauung wird schrittweise fertiggestellt. Teilweise sind die Gebäude schon bezogen (Monumentenstraße). Rund 220 WE sollen insgesamt hergestellt werden.
zu 6. Tempelhofer Weg (Schöneberger Linse) Für die Baufelder 2 und 3 (Gotenstraße/Tempelhofer Weg/Hedwig-Dohm-Straße/ Sachsendamm) ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des B-Planes 7-75 abgeschlossen. Es sollen ca. 300 WE realisiert werden. Für die Baufelder 4 und 5 (Gotenstraße/ Tempelhofer Weg/ Hedwig-Dohm-Straße/ Bahntrasse) liegt der Aufstellungsbeschluss für den 7-81 VE-Plan vor. Geplant sind ca. 530 WE auf dem Baufeld 5. Auf dem Baufeld 4 ist Kerngebietsausweisung vorgesehen. Für den mittleren Teil des Baufeldes 8 wird die öffentliche Auslegung für den 7-73 VE-Plan vorbereitet. Geplant sind ca. 300 WE. Darüber hinaus wurde im Auftrag des Fachbereiches Stadtplanung 2014/15 eine Studie erstellt, die mögliche Wohnungsbaupotenziale in verschiedenen Varianten (und demnach unterschiedliche Anzahl von WE) für weitere Baufelder aufgezeigt hat: Baufeld 6 (Tempelhofer Weg 48–61/ Gotenstraße 26-33) mit im Mittel ca. 240 WE und westlicher Teil des Baufeldes 8 (Sachsendamm 72–86/ Tempelhofer Weg 9–12) mit im Mittel 325 WE. Insgesamt können damit ca. 1.700 WE realisiert werden.
zu 7. Grazer Damm Pläne/Überlegungen für Wohnungsbau werden aufgrund der Beschlusslage der BVV nicht weiter verfolgt.
zu 8. Eythstraße / Bessemerstraße Hier gab es einen Wechsel des Vorhabenträgers. Die TÖB-Beteiligung für den 7-65 VE-Plan soll eventuell noch in diesem Jahr durchgeführt werden. Geplant sind ca. 450 WE.
zu 9. Hauptstraße / Innsbrucker Platz (ehem. Güterbahnhof Wilmersdorf) Die Behördenbeteiligung für den B-Plan 7-68 wird bis Ende 2015 durchgeführt. Geplant sind 940 WE.
zu 10. General-Pape-Straße (ehem. Kasernen) Für das Gelände der ehemaligen Kasernen in der General-Pape-Straße wurde im Auftrag des Fachbereiches Stadtplanung 2014/15 eine Studie erstellt, die mögliche Wohnungsbaupotenziale in 3 zeitlichen Entwicklungsstufen aufgezeigt hat. Diese Fläche ist aus Sicht der bezirklichen Wirtschaftsförderung als Gewerbegebiet zu erhalten. Der Erhalt der Kleingärten wurde dabei berücksichtigt. Die BIMA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) als Eigentümerin kann sich eine Nachverdichtung mit Wohngebäuden im östlichen Bereich - parallel zur angrenzenden Wohnbebauung an der Gontermannstraße - vorstellen.
zu 11. Tempelhofer Damm (ehem. Flughafen Tempelhof) Mit dem erfolgreichen Volksentscheid vom 25. Mai 2014 gegen die geplante Bebauung des Tempelhofer Feldes ist die vorgesehene Wohnbebauung nicht mehr realisierbar.
zu 12. Eisenacher Straße (Dreifaltigkeitskirchhof III) Die Fläche des Friedhofes kommt für eine Wohnbebauung vorerst nicht in Frage, da im südlichen Bereich noch bestattet wird, d.h. das Gelände vor Ablauf von mindestens 30 Jahren nicht freigegeben werden kann und der nördliche Bereich sich aufgrund seiner Lage und der damit verbundenen schwierigen Erschließung nicht als Solitärstandort eignet.
zu 13. Britzer Straße Für dieses Areal sind vorhabenbezogene Bebauungspläne eingeleitet worden. Derzeit läuft die Abwägung der frühzeitigen TÖB- und Bürgerbeteiligung für die VE-Pläne 7-77 und 7-78. Geplant sind 362 WE.
zu 14. Wildspitzweg Pläne/Überlegungen für Wohnungsbau werden aufgrund der Beschlusslage der BVV nicht weiter verfolgt.
zu 15. Waldsassener Straße (Schule) Eine Bebauung ist erst nach dem Umzug der Schule (geplant zwischen 2020 und 2022) möglich, entsprechendes Planungsrecht muss geschaffen werden. Die Möglichkeit einer weiteren Bebauung auf der nördlich liegenden Fläche am Lichterfelder Ring wird derzeit untersucht.
zu 16. Blohmstraße Das Grundstück ist mit 34 WE bebaut worden.
zu 17. Alt-Lichtenrade / Töpchiner Weg Das Grundstück ist fertig bebaut. Insgesamt sind 224 WE entstanden.
zu 18. Lichtenrader Damm (Höhe Ortskern) Das Grundstück ist verkauft worden. Der vorhandene Bebauungsplan setzt hier Dauerkleingärten fest. Ein Bebauungskonzept für Wohnungsbau ist in der Abstimmung, für einen neuen B-Plan, der Wohnungsbau vorsieht, gibt es noch keinen Aufstellungsbeschluss.
zu 19. Nuthestraße Der B-Pan 7-45 ist festgesetzt; es sind über 200 WE vorgesehen. Das Bauvorhaben soll ab 2016 realisiert werden.
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