Drucksache - 1764/XIX
In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 23.10.2013 wurde
Herr Barbara Freuling
zur stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Gesundheit gewählt.
In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 17.06.2015 wurde sie zur stellvertretenden Bürgerdeputierten in den Ausschuss für Frauen, Queer- und Inklusionspolitik gewählt.
Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 71 Abs. 1 (1) GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.
Frau Freuling hat den Verzicht mit Schreiben vom 08.12.2015, eingegangen im Büro der BVV am 14.12.2015mit sofortiger Wirkung erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 72 (3) GO BVV).
Gem. § 25 (1) i.V.m. § 72 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/ eines Bürgerdeputierten endet.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass
Frau Barbara Freuling
mit Ablauf des 16.12.2015 nicht mehr Bürgerdeputierter ist.
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