Drucksache - 1722/XIX  

 
 
Betreff: "Projekt eAkte" - digitale Verwaltung im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Kommunikation und Information Kenntnisnahme
01.12.2015 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Kommunikation und Information mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.11.2015 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verwaltung, Kommunikation und Information Beratung
02.02.2016 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Kommunikation und Information mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.12.2015 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.01.2016 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin fasste in ihrer Sitzung am 16.12.2015 folgenden Beschluss:

 

Die Einführung einer elektronischen Aktenführung kann Potenziale der Digitalisierung nutzen und zu einer effektiveren, transparenteren, effizienteren, barrierefreieren, bürger-, umwelt-

und unternehmensfreundlicheren Verwaltung beitragen. 

 

Die BVV begrüßt daher ausdrücklich, dass das Sozialamt im August 2013 gegenüber der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sein Interesse zur Teilnahme am Pilotprojekt zur Einführung der eAkte in Berliner Behörden bekundet hat.

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich gegenüber dem Senat weiterhin dafür einzusetzen, dass die erforderlichen Rahmenbedingungen zu finanziellem und personellem Ressourceneinsatz geschaffen werden. Nur unter dieser Bedingung kann eine Teilnahme des Sozialamtes in Frage kommen.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

 

Das Bezirksamt hat sich entsprechend dem Anliegen der BVV mit den zuständigen Stellen auf folgendes Vorgehen verständigt und die Umsetzung begonnen:

 

Der Staatssekretärsausschuss zur Verwaltungsmodernisierung hat im Dezember 2015 beschlossen, das Projekt „elektronische Unterstützung der Geschäftsprozesse in den Berliner Sozialämtern“ in der neuen Projektphase 2 „Prototypische Entwicklung eines Sozialhilfeportals“ in 2016 mit 100.000 Euro im Wege der Kofinanzierung zu fördern.

 

Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat zugesagt, die Finanzierung des Projektes in der Gesamthöhe von 1,6 Mio. Euro zzgl. der Absicherung der personal- und finanzwirtschaftlichen Voraussetzungen für die Begleitung der Phase 2 zu sichern, indem sie die Mittel im ersten Halbjahr 2016 über den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin als außer- oder überplanmäßige Sachmittel beantragt.

 

Voraussetzungen für den Beschluss des Staatssekretärsausschusses waren die Zusagen des Bezirksamtes und der SenGesSoz zum verabredeten Verfahren. Für das Bezirksamt bedeutet das:

 

 

Das Bezirksamt hat die pilothafte Einführung einer elektronischen Aktenlösung als Dokumentenablagesystem innerhalb des Projektes „Sozialhilfeportal“ des Sozialamtes diskutiert und unterstützt die Zusage zum Stufenkonzept des Projektes Sozialhilfeportal (Phase 2) im Sozialamt, vorbehaltlich der Finanzierungen der Projektmittel durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport.

 

Das Stufenkonzept als Bestandteil des Umsetzungskonzeptes soll die Einbindung der eAkte in den Prototypen des Sozialhilfeportals vorantreiben, damit das Projekt bis zur Sicherstellung der Finanzierung weiter umgesetzt werden kann und die dringend erforderliche digitale Unterstützung der Sozialämter von Berlin nicht gestoppt werden muss.

 

Das Umsetzungskonzept (prototypische Entwicklung eines Sozialhilfeportals) sieht für die Datenhaltung des Sozialhilfeportals zwingend das Vorhandensein einer elektronischen Aktenlösung als Dokumentenablagesystem vor. Dafür sind einige konzeptionelle Weiterentwicklungen am Prototyp, die Kombination mit der E-Akte in einer Testumgebung sowie der Aufbau der Architektur im ITDZ, erforderlich. In einem weiteren Schritt soll die Anbindung der Fachverfahren erfolgen.

 

 

 

 
 

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