Drucksache - 1712/XIX  

 
 
Betreff: Ankauffonds für die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion DIE LINKEBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.11.2015 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
16.12.2015 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung
20.07.2016 
60. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
14.09.2016 
52. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Anlage, Seite 1
Anlage, Seite 2
Anlage, Seite 3

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.12.2015 folgenden Beschluss:

„Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass dieser durch die Einrichtung eines Ankauffonds das bezirkliche Vorkaufsrecht stärkt. Dadurch sollen die Bezirke finanziell in die Lage versetzt werden in Sozialen Erhaltungsgebieten Grundstücke und Immobilien zwecks Sicherung von bezahlbaren Mieten, in Zusammenarbeit mit landeseigenen Wohnungsgesellschaften, zum Verkehrswert aufzukaufen. Für die Mittelbereitstellung ist ein schnelles und bezirkseinheitliches Verfahren notwendig.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Das Stadtentwicklungsamt hat die zuständigen Senatsverwaltungen (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt / Senatsverwaltung für Finanzen) über den BVV-Beschluss 1712/XIX informiert und mit gleichem Schreiben in Sinne des BVV-Beschlusses die Senatsverwaltungen gebeten, „in Ihrer Zuständigkeit die Installation eines solchen Ankauffonds zu initiieren“, damit „… für die Mittelbereitstellung ein schnelles und bezirkseinheitliches Verfahren (den Bezirken) zur Verfügung steht.“

Mit Schreiben vom 2.6.2016 teilte die Senatsverwaltung für Finanzen dem Stadtentwicklungsamt mit, „anlässlich der Beratung des Doppelhaushalts 2016/17 hat sich der Hauptausschuss auf Vorlage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt intensiv mit der Frage befasst, ob gesonderte Haushaltsansätze im Zusammenhang mit der Ausübung von Vorkaufsrechten erforderlich sind. Im Ergebnis der Diskussion hat der Hauptausschuss dies verneint und entsprechende Änderungsanträge zum Haushaltsgesetz abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

 

Zur Kenntnis genommen:überwiesen:

Vor diesem Hintergrund sehe ich keine Möglichkeit, Ihrem Antrag zu entsprechen und verweise auf das in der roten Nr. 2884 (Bericht 40) dargelegte Verfahren (s. Anlage).

Dieses Schreiben ist mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abgestimmt.“


Der Bericht 40 (rote Nummer 2884) ist dieser MzK als Anlage beigefügt.

 

 

 
 

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