Drucksache - 1748/XIX  

 
 
Betreff: Unterbringungsmöglichkeiten schaffen für allein reisende geflüchtete Frauen mit und ohne Kinder in der Augsburger Straße und der Handjerystraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.12.2015 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Integration Beratung
09.06.2016 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration      
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.06.2016 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
2. Version vom 15.12.2015
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste am 16.12.2015 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Immobilie des Nachbarschaftsheims Schöneberg in der Handjerystraße als Flucht-Unterkunft, ausschließlich für die Zielgruppe der allein reisenden Frauen (mit und ohne Kinder), genutzt wird. Das Unterbringungskonzept soll sich an den besonderen Bedarfen dieser spezifischen Zielgruppe orientieren.

 

Die BVV bekräftigt darüber hinaus ihren einstimmigen Beschluss (Drs.1676/XIX) vom

14.10.2015, das AWO-Heim in der Augsburger Straße in Lichtenrade als Unterkunft nur für weibliche Geflüchtete mit und ohne Kinder zu nutzen.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die Bezirksbürgermeisterin hat sich mehrfach mündlich und schriftlich bei den zuständigen Stellen für die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft durch das Nachbarschaftsheim Schöneberg für allein reisende Frauen mit und ohne Kinder in der Handjerystraße eingesetzt. Letztmalig setzte sie am 26.01.2016 ein formelles Schreiben an das Landesamt für Gesundheit und Soziales auf, indem sie für die Einrichtung mit der genannten Zielgruppe und den Träger warb.

 

Die Bemühungen aller Beteiligten hatte Erfolg, so dass die Gemeinschaftsunterkunft durch den Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V. am 16. März 2016 eröffnen konnte und mittlerweile mit geflüchteten Frauen und Kindern voll belegt ist.

 

Mittlerweile wurde im Bezirk im Februar eine zweite Flüchtlingseinrichtung im ehemaligen Rathaus Friedenau eröffnet, die als Notunterkunft ebenfalls speziell Plätze für allein reisende Frauen mit und ohne Kinder aufweist und Ende des Jahres als Gemeinschaftsunterkunft mit insg. 400 Plätzen für diese Zielgruppe ausgebaut werden soll.

Dies ist zunächst eine gute Alternative zu dem ehemaligen AWO-Heim in der Augsburger Straße, da sich dort trotz Bemühungen und Nachfragen seitens des Bezirksamtes keine differenzierten Aussagen von der Senatsverwaltung, diesen Standort zu einer Flüchtlingseinrichtung umzubauen, ermitteln lassen.

 

Das Bezirksamt bittet, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

 
 

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