Drucksache - 1748/XIX
Die BVV fasste am 16.12.2015 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Immobilie des Nachbarschaftsheims Schöneberg in der Handjerystraße als Flucht-Unterkunft, ausschließlich für die Zielgruppe der allein reisenden Frauen (mit und ohne Kinder), genutzt wird. Das Unterbringungskonzept soll sich an den besonderen Bedarfen dieser spezifischen Zielgruppe orientieren.
Die BVV bekräftigt darüber hinaus ihren einstimmigen Beschluss (Drs.1676/XIX) vom 14.10.2015, das AWO-Heim in der Augsburger Straße in Lichtenrade als Unterkunft nur für weibliche Geflüchtete mit und ohne Kinder zu nutzen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Bezirksbürgermeisterin hat sich mehrfach mündlich und schriftlich bei den zuständigen Stellen für die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft durch das Nachbarschaftsheim Schöneberg für allein reisende Frauen mit und ohne Kinder in der Handjerystraße eingesetzt. Letztmalig setzte sie am 26.01.2016 ein formelles Schreiben an das Landesamt für Gesundheit und Soziales auf, indem sie für die Einrichtung mit der genannten Zielgruppe und den Träger warb.
Die Bemühungen aller Beteiligten hatte Erfolg, so dass die Gemeinschaftsunterkunft durch den Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V. am 16. März 2016 eröffnen konnte und mittlerweile mit geflüchteten Frauen und Kindern voll belegt ist.
Mittlerweile wurde im Bezirk im Februar eine zweite Flüchtlingseinrichtung im ehemaligen Rathaus Friedenau eröffnet, die als Notunterkunft ebenfalls speziell Plätze für allein reisende Frauen mit und ohne Kinder aufweist und Ende des Jahres als Gemeinschaftsunterkunft mit insg. 400 Plätzen für diese Zielgruppe ausgebaut werden soll. Dies ist zunächst eine gute Alternative zu dem ehemaligen AWO-Heim in der Augsburger Straße, da sich dort trotz Bemühungen und Nachfragen seitens des Bezirksamtes keine differenzierten Aussagen von der Senatsverwaltung, diesen Standort zu einer Flüchtlingseinrichtung umzubauen, ermitteln lassen.
Das Bezirksamt bittet, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
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