Drucksache - 1751/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Personal an Willkommensklassen nur dann eingesetzt wird, wenn dieses nachweisbar über die erforderliche Qualifikation für diese verantwortungsvolle Aufgabe verfügt.
Begründung:
Der Verband Bildung und Erziehung berichtet, dass es in Berlin häufiger vorkomme, dass wenig qualifiziertes bis unqualifiziertes Personal in Willkommensklassen eingesetzt werde und manche Schulen die Gelegenheit nutzten, um bestimmte unliebsame Kolleginnen und Kollegen an Willkommensklassen loszuwerden. Da für diesen Unterricht jedoch vielmehr qualifiziertes, motiviertes Personal benötigt wird, ist diese oben beschriebene Praxis kontraproduktiv für das Vorhaben, Flüchtlingskinder gezielt in Willkommensklassen zu fördern. Besser für die Kinder wäre es dann schon eher, eine Klasse mit 14 Kindern und einer qualifizierten Lehrkraft zu besuchen, statt eine Klasse mit 10-12 Kindern, die von nicht für diese Aufgabe qualifiziertem Personal unterrichtet wird.
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