Drucksache - 1751/XIX  

 
 
Betreff: Wie qualifiziert ist das Lehrpersonal für Willkommensklassen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUDie Fraktion der CDU
Verfasser:Herr Zander, ChristianOlschewski, Ralf
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule Beratung
05.01.2016 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.12.2015 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Personal an Willkommensklassen nur dann eingesetzt wird, wenn dieses nachweisbar über die erforderliche Qualifikation für diese verantwortungsvolle Aufgabe verfügt.

 

 

Begründung:

 

Der Verband Bildung und Erziehung berichtet, dass es in Berlin häufiger vorkomme, dass wenig qualifiziertes bis unqualifiziertes Personal in Willkommensklassen eingesetzt werde und manche Schulen die Gelegenheit nutzten, um bestimmte unliebsame Kolleginnen und Kollegen an Willkommensklassen loszuwerden.

Da für diesen Unterricht jedoch vielmehr qualifiziertes, motiviertes Personal benötigt wird, ist diese oben beschriebene Praxis kontraproduktiv für das Vorhaben, Flüchtlingskinder gezielt in Willkommensklassen zu fördern. Besser für die Kinder wäre es dann schon eher, eine Klasse mit 14 Kindern und einer qualifizierten Lehrkraft zu besuchen, statt eine Klasse mit 10-12 Kindern, die von nicht für diese Aufgabe qualifiziertem Personal unterrichtet wird.

 

 
 

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