Drucksache - 1755/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16. März 2016 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, ein Konzept zu entwickeln, wie künftig geflüchtete Jugendliche in die bisherigen Angebote der Jugendarbeit eingebunden werden können und welche zielgruppenspezifischen neuen Angebotsformen entwickelt werden müssen. Außerdem soll geprüft werden, welche personellen (auch Schulungen) und finanziellen Bedarfe erforderlich sind, um entsprechende Angebote zu schaffen. Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis Mai/Juni 2016 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Kinder- und Jugendhilfesystem steht allen Menschen offen! Deshalb gehören auch Kinder, Jugendliche, Familien und junge Erwachsene mit Fluchterfahrung zu dessen Adressat_innen. Ob in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, in der Kindertagesbetreuung, den Hilfen zur Erziehung, der Ausbildungs- und Berufsberatung, Familienförderung, etc.: Ziel ist es neuzugewanderten Berliner_innen die gleichen Chancen und Möglichkeiten zu bieten wie den „Alteingesessenen“.
Das Jugendamt Tempelhof-Schöneberg fördert Integration unter der Prämisse, dass Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund einen Anspruch auf sämtliche Leistungen, Angebote und Maßnahmen gemäß SGB VIII (§ 6 Abs. 4 SGB VIII i.V.m. Art. 5 Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ)) haben, welche ihnen in der Regel ab der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zustehen. Auf dieser Grundlage beteiligt sich das Jugendamt an ressortübergreifen bezirklichen Integrationsmaßnahmen und unterstützt über verschiedene Projekte (siehe II. Übersicht bezirkliche Integrationsprojekte) Menschen mit Fluchtbiographie im Ankommensprozess im Bezirk. Die Bestrebungen innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen in enger Abstimmung mit den konzeptionellen Vorhaben des gesamten Bezirksamtes. Daher orientieren sich die übergeordneten Ziele des Jugendamtes an den für Familien, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene relevanten integrationspolitischen Handlungsfeldern in Tempelhof-Schöneberg: Bildung und Sprachförderung/ Übergang Schule-Beruf, Ausbildung und Arbeitsmarkt/ Soziale Integration und Teilhabe. Die inhaltlichen Ziele, die Umsetzung sowie die Erfolgsindikatoren entnehmen Sie bitte der Zuarbeit zum bezirklichen Statusbericht zur Integration in Tempelhof-Schöneberg 2018 (siehe Anhang „Rückmeldung des Jugendamtes zum bezirklichen Statusbericht zur Integration in Tempelhof-Schöneberg 2018“). Darüber hinaus werden integrative Fragen in allen Fachabteilungen des Jugendamtes mitgedacht und in den dazugehörigen Konzepten sowie im Rahmen der Jugendhilfeplanung mitberücksichtigt. Integration ist somit Bestandteil aller Fachbereiche des Jugendamtes Tempelhof-Schöneberg. Ein darüber hinausgehendes, gesondertes Integrationskonzept der Kinder- und Jugendhilfe ist daher derzeit nicht geplant.
II. Übersicht bezirkliche Integrationsprojekte
Das Jugendamt Tempelhof-Schöneberg unterstützt die Mehrzahl der integrativen Maßnahmen finanziell über den bezirklichen Integrationsfonds und haushaltseigene Mittel sowie über kostenfreie Fortbildungen für Fachkräfte in der Arbeit mit geflüchteten Familien. Die aufgeführten Projekte und Angebote zielen gleichermaßen auf die individuelle Persönlichkeits- und Sprachentwicklung der Teilnehmer_innen als auch auf den Dialog zwischen Menschen unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft, um so einen Beitrag zur Integration und zum gegenseitigen Verständnis zu leisten. Es handelt sich demnach um Angebote welche sich an Menschen mit und ohne Fluchthintergrund richten.
Projekte im Rahmen des Masterplans Integration & Sicherheit in 2016/17
Projekte aus dem bezirklichen Integrationsfonds in 2018/19
Projekte aus dem jugendamtsinternen Haushalt in 2018/19
III. Personelle Ressourcen
Das Aufgabengebiet „Flüchtlingsfragen“ unterteilt sich in eine überregionale Koordinationsstelle für Integration, drei Ansprechpartner_innen in den Regionen des Bezirks sowie die Hilfen für unbegleitet (eingereiste) minderjährige Ausländer_innen.
Koordination Integration Die überregionale Koordinierung ist Ansprechpartner_in für alle Akteur_innen des Bezirks, die mit geflüchteten Kindern, Jugendlichen und Familien zu tun haben. Sie stellt zudem die Schnittstelle zu weiteren Fachdiensten des Jugendamtes (bspw. Kindertagesbetreuung oder Erziehungs- und Familienberatung) sowie den Fachabteilungen des Bezirksamtes (bspw. Gesundheitsamt oder Ehrenamtskoordination) dar. Die Aufgaben der Koordinationsstelle sind: Ansprechpartner_in für Fragen zu Kindern, Jugendlichen und Familien mit Fluchterfahrung Koordinierung, Steuerung und Vernetzung innerhalb des Jugend- und des Bezirksamtes sowie bezirksübergreifend Initiierung und Unterstützung der Netzwerk- und Gremienarbeit zwischen Flüchtlingsunterkünften, Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie gemeinnützigen Trägern der Flüchtlingsarbeit Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Sozialraumkoordination für Flüchtlinge Die sozialraumorientierte Koordination ist die erste Anlaufstelle für die regionalen Akteur_innen und Einrichtungen (bspw. Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulsozialarbeit), die mit geflüchteten Kindern, Jugendlichen und Familien zu tun haben. Die Sozialraumkoordinator_innen stehen in regelmäßigem Kontakt mit den Not- und Gemeinschaftsunterkünften der Region und haben einen engen Bezug zur regionalen Jugendförderung. Die Aufgaben der Sozialraumkoordinator_innen mit dem Schwerpunkt Geflüchtete sind:
Regionale Koordination der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendschutz und der Angebote der Familienförderung für Geflüchtete Kontakt zu Gemeinschafts- und Notunterkünften in der Region Kooperation und Vernetzung mit lokalen Akteuren der Region Unterstützung von regionalen Netzwerken und Angeboten für junge Geflüchtete Entwicklung von integrationsfördernden Bildungs- und Freizeitkonzepten in der Region
Unbegleitet (eingereiste) minderjährige Ausländer*innen Unbegleitete minderjährige Ausländer_innen (UmA) sind Jugendliche, die ohne Begleitung eines gesetzlichen Vertreters in die Bundesrepublik Deutschland einreisen oder nach der Einreise ohne Begleitung zurückgelassen werden. Der Bereich UmA des Jugendamts Tempelhof-Schöneberg begleitet diese Jugendlichen auf ihrem Weg zum Erwachsen werden. Nachdem die Jugendlichen bis zu drei Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung verbracht haben, werden sie nach einem Quotenschlüssel den Jugendämtern zugewiesen. Ab der Zuweisung bleiben dem Jugendamt zwei Wochen Zeit, eine Unterkunft für die Jugendlichen zu suchen. Der Umzug aus der Erstaufnahmeeinrichtung in die Unterkunft erfolgt nach dieser zweiwöchigen Frist. Es gibt verschiedene Einrichtungen, die sich speziell auf die Arbeit mit UmAs spezialisiert haben und dementsprechend Kenntnisse über rechtliche und kulturelle Gegebenheiten verfügen. Häufig sind in den Einrichtungen Betreuer_innen anzufinden, die die Muttersprache der Jugendlichen beherrschen. Die Aufgaben des Arbeitsgebiets UmA des Jugendamts Tempelhof-Schöneberg umfassen:
Erstellung von Kostenplänen Erstellung von Hilfeplänen Festsetzung von Hilfen Überprüfung der laufenden Hilfen Unterbringung in Einrichtungen ggf. Wechsel einer Einrichtung Therapiegenehmigung Hilfen für junge Volljährige
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