Auszug - Volksentscheid achten - vorhandene Möglichkeiten nutzen  

 
 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 9.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 16.12.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1735/XIX Volksentscheid achten - vorhandene Möglichkeiten nutzen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Beschluss bei Enthaltungen der SPD-Fraktion – Beschlussliste:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen,

  1. das Gesetz über den Erhalt des Tempelhofer Feldes weiterhin zu achten und nur im Rahmen des bestehenden Gesetzes eine erweiterte Nutzung des Vorfeldes zu erwägen,
  2. eine Änderung an dem Gesetz nur nach einer weiteren Beteiligung der Berliner Wähler/innen vorzunehmen,
  3. vor einer weiteren Belegung der Hangar mit Flüchtlingen zuerst die vorhandenen Defizite in der Versorgung mit sanitären Anlagen zu beseitigen. Eine weitere Belegung mit Flüchtlingen kann nur bei einem gleichzeitigen Ausbau der Infrastruktur für die Unterbringung von Flüchtlingen erfolgen.

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt darüber hinaus, sich bei den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung dafür einzusetzen:

  1. dass die geplanten, temporären Hallen und die notwendige Infrastruktur für eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen auf dem schon betonierten Vorfeld des ehemaligen Flughafengebäudes errichtet werden.
  2. dass die Möglichkeit des Einbaus der vorhandenen, mobilen Außenwand geprüft wird und das überdachte Vorfeld so in ein geschlossenes Gebäudeteil zu verwandelt wird,
  3. dass die ehrenamtliche Arbeit vor Ort ermöglicht und unterstützt wird. Die notwendigen finanziellen Mittel für eine Beschäftigung mit den Flüchtlingen durch ehrenamtliche Unterstützer zur Verfügung gestellt werden.
 
 

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