Frau Kaddatz erläutert den o. g. Antrag.
Frau Schöttler informiert, dass das Bundesgesetz geändert
ist und umgesetzt werden muss. Berlin ist das einzige Bundesland, in dem
Tagesgroßpflegestellen mit 8 Kindern betrieben werden; üblich sind 5 Kinder.
Insgesamt gibt es 103 Tagesgroßpflegestellen; 40 Stellen sind davon betroffen.
Die betroffenen Tagesgroßpflegestellen haben einen Bestandsschutz mit einer
Laufzeit von
5 Jahren; die Frist läuft seit Oktober 2005 und endet im September 2010.
Weiterhin informiert Frau Schöttler, dass ein neues Modell
vorgesehen ist, wonach Tagesgroßpflegestellen mit 8 Kindern weitergeführt
werden können, allerdings mit zwei qualifizierten Personen.
Herr Schulz gibt ergänzende Informationen.
Frau Kaddatz möchte den Antrag mit folgender neuer
Formulierung aufrechterhalten:
“Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den
zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass eine Initiative auf Ebene des
Bundesrates zum Erhalt des Berliner Modells der Tagesgroßpflegestellen
ergriffen wird.”
Abstimmungsergebnis des neu formulierten Antrages:
Der Antrag wird einstimmig angenommen.