Drucksache - 0169/XVIII  

 
 
Betreff: Automärkte in Tempelhof-Ost
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUDie Fraktion der CDU
Verfasser:Herr Kalies, JörgOlschewski, Ralf
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beantwortung
21.03.2007 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage CDU

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1. Was hat das Bezirksamt bislang veranlasst, um den von den vier Automärkten in Tempelhof-Ost (Teilestraße, Rohdestraße, Tempelhofer Weg/Bergholzstraße und Ordensmeisterstraße) ausgehenden Belästigungen und Beeinträchtigungen der Anwohner sowie den in deren Umfeld begangenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten wie z.B. Abstellen nicht zugelassener Kraftfahrzeuge auf öffentlichem Straßenland, Fahren mit nicht zugelassenen und unversicherten Kraftfahrzeugen auf öffentlichem Straßenland, Lärmbelästigungen durch Verladetätigkeiten zur Nachtzeit, etc. zu begegnen?

 

2. Teilt das Bezirksamt die Ansicht, dass das bisher Veranlasste noch zu keinem befriedigenden Ergebnis für die Betroffenen geführt hat und wie beurteilt das Bezirksamt in diesem Zusammenhang die Äußerung des Generalbetreibers zweier Automärkte in einem Artikel des Wochenblatts Berliner Woche vom 31.01.2007, dass sich die Polizei beziehungsweise das Ordnungsamt in der Regel zu viel Zeit mit dem Abschleppen ließe?

 

3. Teilt das Bezirksamt die Ansicht, dass das Bezirksamt und andere zuständige Stellen trotz knapper Ressourcen angehalten sind, an einer tragfähigen und dauerhaften Lösung zu arbeiten und die Betroffenen nicht mit ihren Problemen allein zu lassen?

 

4. Sieht das Bezirksamt die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden den Kontrolldruck zu erhöhen und in dem notwendigen Umfang aufrechtzuerhalten?

 

5. Hätten die bereits gewonnenen Erkenntnisse über die von den Autohandelsplätzen im Bereich der Bautzener Straße in Schöneberg ausgehenden Belästigungen und Beeinträchtigungen der Anwohner nicht zweckmäßiger Weise bei der gewerberechtlichen Behandlung der Gewerbeanzeigen in viel stärkerem Maße berücksichtigt werden müssen, um eine schlichte Verlagerung der Problematik zu verhindern?

 

 
 

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