Drucksache - 0198/XVIII  

 
 
Betreff: ÖBS in Tempelhof-Schöneberg umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule Entscheidung
07.07.2009 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
01.09.2009 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
03.11.2009 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
01.12.2009 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Soziales und Jobcenter Entscheidung
22.10.2009 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Jobcenter mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.03.2007 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
27.05.2009 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD v. 12.03.07
2. Version vom 22.03.2007
Mitteilung zur Kenntnisnahme (MZK)
MzK_ÖBS umsetzen_Anlage 1
Anl. 3 u. 5 zu ÖBS MzK umsetzen
MzK_ÖBS umsetzen_Anlage 2
MzK_ÖBS umsetzen_Anlage 4

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Mit der Einführung der Leistungen zur Beschäftigungsförderung (JobPerspektive nach § 16e SGB II - bis 31.12.2008 § 16a SGB II) für Arbeitgeber wurde vom Land Berlin im Rahmen des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors (ÖBS) erstmals ein Instrument eingeführt, das nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers Menschen mit besonders schweren Vermittlungshemmnissen eine langfristige bzw. dauerhafte Perspektive zur Teilnahme am Erwerbsleben eröffnet.

 

Leistungen zur Beschäftigungsförderung sind ausschließlich für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige mit mehreren Vermittlungshemmnissen vorgesehen, die nachweislich unter Einsatz aller bereits vorhandenen arbeitsmarktlichen Regelinstrumente oder anderer Unterstützungsleistungen auf absehbare Zeit nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können. Der Beschäftigungszuschuss, der bezüglich seiner Dauer und Höhe eine erweiterte Förderung zulässt, ist keine alternative Leistung zu den übrigen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, sondern eine langfristige und individuelle Hilfe für Menschen, die im bisherigen aktiven Förderungssystem häufig vernachlässigt werden, weil sie als nicht (mehr) arbeitsmarktlich integrierbar eingestuft werden.

 

Im Zeitraum vom 01.04.2008 bis einschließlich zum 31.03.2009 konnten vom  Jobcenter Tempelhof-Schöneberg insgesamt 455 Kunden/-innen nach Abstimmung mit dem Bezirksamt über die Individualleistung i.S.d. § 16e SGB II integriert werden (s. Anlage 1 bis 5).

 

Die eingerichteten ÖBS-Stellen verteilen sich im Wesentlichen auf folgende Handlungsfelder:

 

Arbeit mit benachteiligten Migrantinnen und Migranten

Kulturelle und schulische Bildung (sofern es zusätzlich ist)

Verbesserung der Lebensqualität einer älter werdenden Gesellschaft

Förderung von Mobilität und der Barrierefreiheit

Stärkung des sozialen Zusammenhaltes und der Nachbarschaftsarbeit

 

 
 

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