Drucksache - 0198/XVIII
Mit der Einführung der Leistungen zur
Beschäftigungsförderung (JobPerspektive nach § 16e SGB II - bis 31.12.2008 §
16a SGB II) für Arbeitgeber wurde vom Land Berlin im Rahmen des öffentlich
geförderten Beschäftigungssektors (ÖBS) erstmals ein Instrument eingeführt, das
nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers Menschen mit besonders schweren
Vermittlungshemmnissen eine langfristige bzw. dauerhafte Perspektive zur
Teilnahme am Erwerbsleben eröffnet. Leistungen zur Beschäftigungsförderung sind ausschließlich
für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige mit mehreren
Vermittlungshemmnissen vorgesehen, die nachweislich unter Einsatz aller bereits
vorhandenen arbeitsmarktlichen Regelinstrumente oder anderer Unterstützungsleistungen
auf absehbare Zeit nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden
können. Der Beschäftigungszuschuss, der bezüglich seiner Dauer und Höhe eine
erweiterte Förderung zulässt, ist keine alternative Leistung zu den übrigen
arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, sondern eine langfristige und
individuelle Hilfe für Menschen, die im bisherigen aktiven Förderungssystem
häufig vernachlässigt werden, weil sie als nicht (mehr) arbeitsmarktlich
integrierbar eingestuft werden. Im Zeitraum vom 01.04.2008 bis einschließlich zum 31.03.2009
konnten vom Jobcenter
Tempelhof-Schöneberg insgesamt 455 Kunden/-innen nach Abstimmung mit dem
Bezirksamt über die Individualleistung i.S.d. § 16e SGB II integriert werden
(s. Anlage 1 bis 5). Die eingerichteten ÖBS-Stellen verteilen sich im
Wesentlichen auf folgende Handlungsfelder: Arbeit mit benachteiligten Migrantinnen und Migranten Kulturelle und schulische Bildung (sofern es zusätzlich ist) Verbesserung der Lebensqualität einer älter werdenden
Gesellschaft Förderung von Mobilität und der Barrierefreiheit Stärkung des sozialen Zusammenhaltes und der
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