Drucksache - 0176/XVIII  

 
 
Betreff: Dezentrale Dienstleistungsangebote des Sozialamts prüfen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Jobcenter Entscheidung
27.09.2007 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Jobcenter vertagt   
25.10.2007 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Jobcenter zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.03.2007 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.06.2007 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD v. 12.03.07
MzK

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Ziel des Sozialamtes ist es, Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger so zu erbringen, dass materielle Leistungen, Hilfen und Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen so rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung gestellt werden, dass ein menschenwürdiges Dasein gesichert wird.

Der Anspruch an das Sozialamt mit seinen Angeboten möglichst nah bei den Bürgerinnen und Bürgern zu sein und Dienstleistungen – wo erforderlich, möglich und finanzierbar – auch dezentral anzubieten ist, wird vom Bezirksamt unterstützt. Deshalb bietet das Sozialamt auch heute schon einen Teil seiner Dienste bzw. finanzierte Angebote durch Dritte regional an.

 

Die Betreuung von Obdachlosen in betreuten Einrichtungen und auch in der Wohnungslosentagesstätte.

 

Die Kiezoase in der Kurmärkischen Strasse, deren regionale Arbeit u.a. durch das Sozialamt unterstützt wird.

 

Darüber hinaus werden pflegebedürftige, behinderte Menschen von Sozialarbeiter/innen auch zu Hause aufgesucht, wenn dies gewünscht wird. Ein persönliches Erscheinen ist bei ihnen nicht erforderlich. Auch die Mitarbeiter/innen der Betreuungsbehörde suchen ihre Klient/innen zu Hause oder in den entsprechenden Einrichtungen auf.

 

 

 

Seit der Einführung des Sozialgesetzbuch II und der Jobcenter ist das Publikumaufkommen im Sozialamt deutlich zurückgegangen. Leistungen der Grundsicherung und Wohngeld werden grundsätzlich für ein Jahr gewährt.

 

Veränderungen oder auch Antragsübersendung können postalisch erledigt werden.

 

In den Bürgerämtern sind die für die Beantragung sozialer Leistungen erforderlichen Unterlagen vorhanden. Auf Wunsch kann auch eine Beratung über Wohngeld und WBS erfolgen. Die Bürgerberatungsstellen bearbeiten Anträge auf die Befreiung von Rundfunk- und Telefongebühren in den Fällen, in denen keine laufenden Sozialhilfeleistungen erbracht werden. Darüber hinaus erfolgen grundlegende Beratungen zum Sozialleistungsrecht.

 

Grundsätzlich steht das Sozialamt der weiteren dezentralen Erbringung von Dienstleistungen – z.B. in Form von Sprechstunden - positiv gegenüber. Dazu bedarf es allerdings der Schaffung der erforderlichen technischen Voraussetzungen an den Beratungsstandorten. Hier ist neben einem Telefonanschluß ein Zugang zum Berliner Datennetz notwendig, da gerade die Beratung in laufenden Fällen ohne den Zugang zu den ProSoz-Daten keinen Sinn macht.

Für die Anbindung eines noch nicht an das Berliner Datennetz angeschlossenen Standortes (dies betrifft z.B. sämtliche Betreuungs- und Freizeiteinrichtungen) via DSL, fallen einmalige Kosten i.H.v. 357,- € und monatliche Betriebskosten i.H.v. 442,90 € (5314,80 €/Jahr) an. Hinzu kommen die Anschaffungskosten für die erforderliche Hardware (PC, Monitor etc.).

Damit wäre ein Betrieb von ProSoz lt. Aussage des ITDZ theoretisch möglich, ist jedoch in dieser Form noch nicht praktiziert worden.

 

Zur Nutzung von Seniorenfreizeitstätten hat die zuständige Abteilung Schule, Bildung und Kultur mitgeteilt, dass die Freizeitstätten voll ausgelastet sind und eine Nutzung nicht möglich ist. Auch hier gibt es keine Computerarbeitsplätze mit Netzanbindung. Lediglich in bestimmten Einzelfällen wäre die Überlassung von Räumen möglich, was allerdings Kosten für das Sozialamt nach sich ziehen würde. Eine verlässliche Nutzung von Seniorenfreizeitstätten scheint somit nicht möglich.

 

Aus den genannten Gründen sieht sich das Sozialamt derzeit nicht in der Lage, über die bereits existierenden Angebote hinaus weitere dezentrale Dienstleistungsangebote vorzuhalten.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen