Drucksache - 0176/XVIII
Ziel des Sozialamtes ist es,
Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger so zu erbringen, dass
materielle Leistungen, Hilfen und Unterstützung in schwierigen
Lebenssituationen so rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung gestellt werden,
dass ein menschenwürdiges Dasein gesichert wird. Der Anspruch an das
Sozialamt mit seinen Angeboten möglichst nah bei den Bürgerinnen und Bürgern zu
sein und Dienstleistungen – wo erforderlich, möglich und finanzierbar
– auch dezentral anzubieten ist, wird vom Bezirksamt unterstützt. Deshalb
bietet das Sozialamt auch heute schon einen Teil seiner Dienste bzw.
finanzierte Angebote durch Dritte regional an. Die
Betreuung von Obdachlosen in betreuten Einrichtungen und auch in der
Wohnungslosentagesstätte. Die
Kiezoase in der Kurmärkischen Strasse, deren regionale Arbeit u.a. durch das
Sozialamt unterstützt wird. Darüber hinaus werden
pflegebedürftige, behinderte Menschen von Sozialarbeiter/innen auch zu Hause
aufgesucht, wenn dies gewünscht wird. Ein persönliches Erscheinen ist bei ihnen
nicht erforderlich. Auch die Mitarbeiter/innen der Betreuungsbehörde suchen
ihre Klient/innen zu Hause oder in den entsprechenden Einrichtungen auf. Seit der Einführung des
Sozialgesetzbuch II und der Jobcenter ist das Publikumaufkommen im Sozialamt
deutlich zurückgegangen. Leistungen der Grundsicherung und Wohngeld werden
grundsätzlich für ein Jahr gewährt. Veränderungen oder auch
Antragsübersendung können postalisch erledigt werden. In den Bürgerämtern sind die
für die Beantragung sozialer Leistungen erforderlichen Unterlagen vorhanden.
Auf Wunsch kann auch eine Beratung über Wohngeld und WBS erfolgen. Die
Bürgerberatungsstellen bearbeiten Anträge auf die Befreiung von Rundfunk- und
Telefongebühren in den Fällen, in denen keine laufenden Sozialhilfeleistungen
erbracht werden. Darüber hinaus erfolgen grundlegende Beratungen zum
Sozialleistungsrecht. Grundsätzlich
steht das Sozialamt der weiteren dezentralen Erbringung von Dienstleistungen
– z.B. in Form von Sprechstunden - positiv gegenüber. Dazu bedarf es
allerdings der Schaffung der erforderlichen technischen Voraussetzungen an den
Beratungsstandorten. Hier ist neben einem Telefonanschluß ein Zugang zum
Berliner Datennetz notwendig, da gerade die Beratung in laufenden Fällen ohne
den Zugang zu den ProSoz-Daten keinen Sinn macht. Für die Anbindung eines
noch nicht an das Berliner Datennetz angeschlossenen Standortes (dies betrifft
z.B. sämtliche Betreuungs- und Freizeiteinrichtungen) via DSL, fallen einmalige
Kosten i.H.v. 357,- € und monatliche Betriebskosten i.H.v. 442,90 €
(5314,80 €/Jahr) an. Hinzu kommen die Anschaffungskosten für die
erforderliche Hardware (PC, Monitor etc.). Damit wäre ein Betrieb von
ProSoz lt. Aussage des ITDZ theoretisch möglich, ist jedoch in dieser Form noch
nicht praktiziert worden. Zur Nutzung von
Seniorenfreizeitstätten hat die zuständige Abteilung Schule, Bildung und Kultur
mitgeteilt, dass die Freizeitstätten voll ausgelastet sind und eine Nutzung
nicht möglich ist. Auch hier gibt es keine Computerarbeitsplätze mit
Netzanbindung. Lediglich in bestimmten Einzelfällen wäre die Überlassung von
Räumen möglich, was allerdings Kosten für das Sozialamt nach sich ziehen würde.
Eine verlässliche Nutzung von Seniorenfreizeitstätten scheint somit nicht möglich.
Aus den genannten Gründen
sieht sich das Sozialamt derzeit nicht in der Lage, über die bereits
existierenden Angebote hinaus weitere dezentrale Dienstleistungsangebote
vorzuhalten. |
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