Drucksache - 0042/XVIII  

 
 
Betreff: Nachts ruhiger schlafen -Tempo 30 in der Rathausstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
13.12.2006 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Entscheidung
22.01.2007 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr vertagt   
26.02.2007 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.03.2007 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.05.2010 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD v. 04.12.2006
BE UmNatVerk v. 26.02.07
Mitteilung zur Kenntnisnahme am 06.05.2010
Mitteilung zur Kenntnnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.03.2007 folgenden Beschluss:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, eine nächtliche Tempo 30-Regelung von 22 bis 6 Uhr (analog zu der in der Manteuffelstr.) einzuführen und darüber hinaus zu prüfen, ob in dieser Zeit ein absolutes Fahrverbot für LKW in der Rathausstraße möglich ist.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Auf Initiative der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurden im Rahmen des Stadtentwicklungsplans Verkehr und des Luftreinhalteplanes des Senats alle Hauptverkehrsstraßen im Land Berlin mit dem Ziel der Minderung der nächtlichen Lärmbelastung durch Reduzierung der zugelassenen Fahrgeschwindigkeiten in der Nachtzeit untersucht. Dabei wurden stadtweit einheitliche Kriterien angewandt.

 

Grundlage für die Abwägung war eine durch die Verkehrsmanagementzentrale (VMZ) durchgeführte Analyse zur Belastungssituation durch den nächtlichen Kfz-Verkehr im Berliner Hauptstraßennetz. Es wurden die Abschnitte im Hauptstraßennetz ermittelt, in denen die geltenden Richtwerte nachts überschritten wurden. Dazu wurden sowohl die betroffenen Anwohner als auch der LKW-Anteil berücksichtigt.

 

Im Ergebnis der Abwägung der Anforderungen des nächtlichen gesamtstädtischen Verkehrs gegenüber den Belangen der Anwohner zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm wurde festgestellt, dass für die Rathausstraße eine Reduzierung der Geschwindigkeit in der Nachtzeit auf 30 Km/h gerechtfertigt ist, ein LKW-Fahrverbot anhand der ermittelten Werte jedoch verkehrlich nicht erforderlich ist.

 

 

 
 

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