Drucksache - 0042/XVIII
Die BVV
fasste auf ihrer Sitzung am 21.03.2007 folgenden Beschluss: „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, eine nächtliche Tempo 30-Regelung von 22 bis 6 Uhr (analog zu der in der Manteuffelstr.) einzuführen und darüber hinaus zu prüfen, ob in dieser Zeit ein absolutes Fahrverbot für LKW in der Rathausstraße möglich ist.“ Das
Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Auf
Initiative der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurden im Rahmen des
Stadtentwicklungsplans Verkehr und des Luftreinhalteplanes des Senats alle
Hauptverkehrsstraßen im Land Berlin mit dem Ziel der Minderung der nächtlichen
Lärmbelastung durch Reduzierung der zugelassenen Fahrgeschwindigkeiten in der
Nachtzeit untersucht. Dabei wurden stadtweit einheitliche Kriterien angewandt. Grundlage
für die Abwägung war eine durch die Verkehrsmanagementzentrale (VMZ)
durchgeführte Analyse zur Belastungssituation durch den nächtlichen Kfz-Verkehr
im Berliner Hauptstraßennetz. Es wurden die Abschnitte im Hauptstraßennetz
ermittelt, in denen die geltenden Richtwerte nachts überschritten wurden. Dazu
wurden sowohl die betroffenen Anwohner als auch der LKW-Anteil berücksichtigt. Im Ergebnis
der Abwägung der Anforderungen des nächtlichen gesamtstädtischen Verkehrs
gegenüber den Belangen der Anwohner zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm wurde
festgestellt, dass für die Rathausstraße eine Reduzierung der Geschwindigkeit
in der Nachtzeit auf 30 Km/h gerechtfertigt ist, ein LKW-Fahrverbot anhand der
ermittelten Werte jedoch verkehrlich nicht erforderlich ist. |
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