Drucksache - 0202/XVIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplanverfahren VI - 140 "Gleisdreieck"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für StadtentwicklungBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
21.03.2007 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
16.12.2009 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
13.01.2010 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung      

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl.Beschl.Empf.
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über den Beschluss der BVV (Drucks. Nr. 0202/XVIII) vom 21.03.2007 zum Antrag von Herrn Andreas Baldow, Ausschuss für Stadtplanung, betrifft :

Bebauungsplanverfahren VI – 140 „Gleisdreieck - Die BVV fordert das Bezirksamt auf, sich dafür einzusetzen, dass die vorgesehene Ost-West-Querung über den Park im Gleisdreieck (Verlängerung des ehemaligen Generalzuges Yorck- / Horn- / Bülowstraße) weiterhin in der Planung bleibt und bei der Realisierung des Parks umgesetzt wird.

Mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ist die geplante Bezirksverbindung im weiteren Planungsverfahren abzustimmen.

 

- Schlussbericht -

 

Das Bezirksamt hat mit Schreiben vom 25.06.2007 die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die Bezirksämter Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte und die Grün Berlin Park und Garten GmbH über den BVV Beschluss zur Drucks.Nr. 0202/XVIII informiert und um Unterstützung bei der Durchsetzung der Planungsidee des Generalszuges gebeten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat in diesem Zusammenhang mit Schreiben vom 27.07.2007 geantwortet, dass der Generalszug grundsätzlich sinnvoll und notwendig ist, aber nicht aus den Grünausgleichsmittel der anstehenden Parkgestaltung finanziert werden könne.

 

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes VI – 140 für das Gebiet des Gleisdreieck konnte unter Federführung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg erreicht werden, dass in der Achse des Generalszuge die erforderlichen Querungen der Bahnflächen mittels textlicher Festsetzung gesichert werden. Die Bahnanlagen werden in einer Breite von 5 m unter Freihaltung des nötigen Lichtraumprofils mit einem Geh- und Radfahrrecht belastet. Der Bebauungsplan VI – 140 hat derzeit den Verfahrensstand der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchlaufen. Das Bezirksamt Tempelhof- Schöneberg hat am 18.12.2007 das Ergebnis der Trägerbeteiligung im Rahmen der Parallelbeschlussfassung mit dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg beschlossen. Die Bezirkverordnetenversammlung wurde hierüber in Kenntnis gesetzt.

 

Bezüglich der Entwurfsplanung des Gleisdreiecksparks konnte in kooperativer Zusammenarbeit aller Beteiligten erreicht werden, dass im Gleisdreieckspark (Ostseite, Hornstr. bis zur Fernbahn) eine 6 m breite Wegeführung in der Achse des Generalszuges eingeplant wurde. Diese Wegeverbindung kann künftig mittels Bau einer Brücke über die Fernbahn im Sinne des Generalszuges fortgeführt werden.

 

Westlich der Fernbahn verläuft die Achse des Generalszuges südlich der U-Bahnlinie 2 und damit außerhalb des mit Ausgleichsgeldern finanzierten Gleisdreiecksparks. Der Generalszug liegt hier im Randbereich der im Bebauungsplan VI – 140 mit der Zweckbestimmung öffentliche Parkanlage und Sportlätze ausgewiesenen Fläche. Für diese Fläche liegen dem Bezirksamt Tempelhof – Schöneberg zur Zeit keine abstimmungsfähigen Planungen des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg vor. Das Bezirksamt Tempelhof – Schöneberg wird bei der Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens VI – 140 und der Einpassung künftiger Sportanlagenkonzepte südlich der U-Bahnlinie 2 auch zukünftig die Berücksichtigung des Generalszuges einfordern.

 

 
 

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