Drucksache - 0202/XVIII
des Bezirksamtes
Tempelhof-Schöneberg von Berlin über den Beschluss der BVV (Drucks. Nr.
0202/XVIII) vom 21.03.2007 zum Antrag von Herrn Andreas Baldow, Ausschuss für
Stadtplanung, betrifft : Bebauungsplanverfahren
VI – 140 „Gleisdreieck - Die BVV fordert das Bezirksamt auf, sich
dafür einzusetzen, dass die vorgesehene Ost-West-Querung über den Park im
Gleisdreieck (Verlängerung des ehemaligen Generalzuges Yorck- / Horn- /
Bülowstraße) weiterhin in der Planung bleibt und bei der Realisierung des Parks
umgesetzt wird. Mit dem
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ist die geplante Bezirksverbindung im
weiteren Planungsverfahren abzustimmen. - Schlussbericht - Das Bezirksamt hat mit
Schreiben vom 25.06.2007 die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die
Bezirksämter Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte und die Grün Berlin Park und
Garten GmbH über den BVV Beschluss zur Drucks.Nr. 0202/XVIII informiert und um
Unterstützung bei der Durchsetzung der Planungsidee des Generalszuges gebeten.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat in diesem Zusammenhang mit
Schreiben vom 27.07.2007 geantwortet, dass der Generalszug grundsätzlich
sinnvoll und notwendig ist, aber nicht aus den Grünausgleichsmittel der
anstehenden Parkgestaltung finanziert werden könne. Im Rahmen der Aufstellung
des Bebauungsplanes VI – 140 für das Gebiet des Gleisdreieck konnte unter
Federführung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg erreicht werden, dass in
der Achse des Generalszuge die erforderlichen Querungen der Bahnflächen mittels
textlicher Festsetzung gesichert werden. Die Bahnanlagen werden in einer Breite
von 5 m unter Freihaltung des nötigen Lichtraumprofils mit einem Geh- und
Radfahrrecht belastet. Der Bebauungsplan VI – 140 hat derzeit den
Verfahrensstand der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchlaufen.
Das Bezirksamt Tempelhof- Schöneberg hat am 18.12.2007 das Ergebnis der
Trägerbeteiligung im Rahmen der Parallelbeschlussfassung mit dem Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg beschlossen. Die Bezirkverordnetenversammlung wurde hierüber
in Kenntnis gesetzt. Bezüglich der
Entwurfsplanung des Gleisdreiecksparks konnte in kooperativer Zusammenarbeit
aller Beteiligten erreicht werden, dass im Gleisdreieckspark (Ostseite,
Hornstr. bis zur Fernbahn) eine 6 m breite Wegeführung in der Achse des
Generalszuges eingeplant wurde. Diese Wegeverbindung kann künftig mittels Bau
einer Brücke über die Fernbahn im Sinne des Generalszuges fortgeführt werden. Westlich der Fernbahn
verläuft die Achse des Generalszuges südlich der U-Bahnlinie 2 und damit
außerhalb des mit Ausgleichsgeldern finanzierten Gleisdreiecksparks. Der
Generalszug liegt hier im Randbereich der im Bebauungsplan VI – 140 mit
der Zweckbestimmung öffentliche Parkanlage und Sportlätze ausgewiesenen Fläche.
Für diese Fläche liegen dem Bezirksamt Tempelhof – Schöneberg zur Zeit
keine abstimmungsfähigen Planungen des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg vor.
Das Bezirksamt Tempelhof – Schöneberg wird bei der Weiterführung des
Bebauungsplanverfahrens VI – 140 und der Einpassung künftiger Sportanlagenkonzepte
südlich der U-Bahnlinie 2 auch zukünftig die Berücksichtigung des Generalszuges
einfordern. |
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