Drucksache - 1556/XVII  

 
 
Betreff: Ombudsfrau für Schülervertretungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der FDPBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
14.12.2005 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Vorberatung
05.09.2006 
52. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule erledigt   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.09.2006 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
21.03.2007 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
MzK 21.03.2007
BE 05.09.2006
3. Version vom 13.03.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Der in dieser Angelegenheit zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurde der Inhalt der Drucksache übermittelt und um Mitteilung gebeten, wie auf Senatsebene mit dem Anliegen des Antrages umgegangen wird.

 

Mit Schreiben vom 23. Februar 2007 teilt hierzu der Staatssekretär der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgendes mit:

 

Sehr geehrter Herr Hapel,

 

Ihre Anfrage betreffend die Einrichtung einer Ombudsfrau für Schülervertretungen habe ich erhalten.

 

Derzeit gibt es auf Landesebene keine Überlegungen, die Stelle einer Ombudsfrau bzw. eines Ombudsmannes für Schülervertretungen einzurichten. Ein Bedürfnis seitens der Schülerschaft für die Schaffung einer solchen Stelle wurde weder über den Landesschülerausschuss noch über sonstige Gremien an den Senat herangetragen. Das bestehende, umfassende System der Beteiligung von Schülerinnen und Schülern auf schulischer Ebene sowie auf Bezirks- und Landesebene erscheint ausreichend, um die Interessen der Betroffenen hinreichend zu vertreten. Darüber hinaus sind die gewählten Repräsentanten neben den Vertrauenslehrkräften der Schule auch Anlaufstelle für die sonstigen Anliegen und Sorgen der Schülerinnen und Schüler. Im Hinblick auf diese Situation und unter Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen für den Landeshaushalt ist die Schaffung einer solchen Stelle auf Landesebene in absehbarer Zeit nicht geplant.

 

Selbstverständlich steht es den Bezirken frei, die Stelle einer Ombudsfrau bzw. eines Ombudsmannes zu schaffen, wenn sie für ihren Bereich ein entsprechendes Bedürfnis der Schülerschaft erkannt haben.

 

 

 

 

 
 

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