Drucksache - 1556/XVII
Das
Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit: Der
in dieser Angelegenheit zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft
und Forschung wurde der Inhalt der Drucksache übermittelt und um Mitteilung
gebeten, wie auf Senatsebene mit dem Anliegen des Antrages umgegangen wird. Mit
Schreiben vom 23. Februar 2007 teilt hierzu der Staatssekretär der
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgendes mit: Sehr
geehrter Herr Hapel, Ihre
Anfrage betreffend die Einrichtung einer Ombudsfrau für Schülervertretungen
habe ich erhalten. Derzeit
gibt es auf Landesebene keine Überlegungen, die Stelle einer Ombudsfrau bzw.
eines Ombudsmannes für Schülervertretungen einzurichten. Ein Bedürfnis seitens
der Schülerschaft für die Schaffung einer solchen Stelle wurde weder über den
Landesschülerausschuss noch über sonstige Gremien an den Senat herangetragen.
Das bestehende, umfassende System der Beteiligung von Schülerinnen und Schülern
auf schulischer Ebene sowie auf Bezirks- und Landesebene erscheint ausreichend,
um die Interessen der Betroffenen hinreichend zu vertreten. Darüber hinaus sind
die gewählten Repräsentanten neben den Vertrauenslehrkräften der Schule auch
Anlaufstelle für die sonstigen Anliegen und Sorgen der Schülerinnen und
Schüler. Im Hinblick auf diese Situation und unter Berücksichtigung der
finanziellen Auswirkungen für den Landeshaushalt ist die Schaffung einer
solchen Stelle auf Landesebene in absehbarer Zeit nicht geplant. Selbstverständlich
steht es den Bezirken frei, die Stelle einer Ombudsfrau bzw. eines Ombudsmannes
zu schaffen, wenn sie für ihren Bereich ein entsprechendes Bedürfnis der
Schülerschaft erkannt haben. |
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