Drucksache - 0173/XVIII
Ab 01.01.2009 hat sich die Rechtslage für Tagespflegen
geändert. Darin ist der Erhalt, die Weiterführung und die Neugründung von
Tagespflegestellen mit bis zu 8 Plätzen gesichert. Damit konnte das Ansinnen
des Antrages umgesetzt werden. Tagespflegestellen können mit unterschiedlicher Kinderzahl
betrieben werden: ·
Einzelpflege
bis 3 Kinder - Qualifikation der Tagepflegeperson: Grundzertifikat; ·
Großtagspflege
bis 5 Kinder - Qualifikation der Tagepflegeperson: Aufbauzertifikat; ·
Großtagspflege
bis 8 Kinder - 2 Tagespflegepersonen, davon eine mit Ausbildung als
Erzieherin/Erzieher, die zweite mit Aufbauzertifikat. Derzeit genießen die Tagespflegepersonen für bestehende
Pflegestellen Besitzstand, viele holen derzeit die erforderlichen
Qualifikationen nach, viele haben Interesse, berufsbegleitend die Ausbildung
als Erzieherin/Erzieher zu absolvieren. |
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