Drucksache - 0194/XVIII  

 
 
Betreff: Lichtsignalanlage in der Hauptstr. der normalen Laufgeschwindigkeit anpassen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.03.2007 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Vorberatung
23.04.2007 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr vertagt   
22.05.2007 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.06.2007 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.11.2007 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD v. 12.03.07
BE UmNatVerk. v. 22.05.07
MzK

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Mit Schreiben vom 23.07.2007 und vom 28.08.2007 wurde die Verkehrslenkung Berlin (VLB) gebeten, die Lichtsignalanlage in der Hauptstraße der normalen Laufgeschwindigkeit anzupassen. Die VLB hat wie folgt Stellung genommen:

 

Die Lichtsignalanlage Hauptstraße (Postamt 62) wurde im Zuge der Beschleunigung des Busverkehrs erneuert und am 23.11.2005 mit veränderter Schaltung wieder in Betrieb genommen. Bei der Neubearbeitung wurde darauf Wert gelegt, dass die Fußgänger die Straße hier in einem Zuge überqueren können, während vorher zu bestimmten Tageszeiten auf dem Mittelstreifen gewartet werden musste.

 

Nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RISLA) gilt für hintereinanderliegende Furten, d. h. an Straßen mit Mittelstreifen:

 

Die Fußgängerfreigabezeiten sollten dabei mindestens so lang bemessen werden, dass ein Fußgänger, der zu Beginn der Grünzeit startet und mit der rechnerischen Räumgeschwindigkeit die Furten überquert, mindestens die Hälfte der zweiten Richtungsfahrbahn erreicht, bevor die Fußgängersignale auf ROT schalten. Diese Forderung wird hier erfüllt, innerhalb der Grünzeit von 18 Sec kann die jeweils zweite Fahrbahn zu 2/3 überquert werden, d.h. an den Busfahrstreifen heran.

 

An die Grünzeit schließt immer, so auch hier, eine Schutzzeit an, die so bemessen ist, dass in dieser Zeit die Fahrbahn –hier die jeweiligen Richtungsfahrbahn- insgesamt überquert werden kann. Das bedeutet, dass auch ein Fußgänger, der erst am Ende der Grünzeit die zweite Fahrbahn betritt, noch genügend Zeit hat, bevor der Fahrverkehr Grün bekommt –normale Gehgeschwindigkeit vorausgesetzt.

 

Auf Grund der hohen Verkehrsbelastung des Straßenzuges gerade in diesem Bereich der nicht durch eine Autobahn entlastet wird und im Sinne der angestrebten Busbeschleunigung konnten hier die Freigabezeiten für den Fahrverkehr nicht weiter verkürzt werden.

 

Aus den genannten Gründen ist eine Änderung nicht beabsichtigt.

 

 

 
 

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