Drucksache - 0196/XVIII
Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit: Vor Beginn der Umfrage an den gebundenen Ganztagsschulen hat
der Schulträger bereits aufgrund von Befragungen der Caterer und Schulleitungen
Gründe für die Nichtteilnahme am Mittagessen ermittelt. Dabei wurden im
Wesentlichen mangelndes Einkommen oder aber die Versorgung der Kinder nach
Schulschluss im Rahmen der familiären Beköstigung sowie das fehlende
Verständnis der Notwendigkeit einer regelmäßigen Ernährung genannt. Die Ermittlung weiterer Gründe erfolgte durch eine
anonymisierte wertneutrale Umfrage unter den Schülern und den jeweiligen Eltern
der Schulen. Der hierzu entwickelte Fragebogen wurde im Zeitraum
September/Oktober 2007 verteilt und ausgewertet. Eine tabellarische Übersicht
sowie exemplarische Antwortbogen sind der Vorlage beigefügt. Es wurden insgesamt 2.260 Fragebogen an die Schulen
verteilt, wobei zwei Schulen keine Befragung durchgeführt haben, da bei ihnen
alle Kinder am Essen teilnehmen (siehe hierzu z.B. Anlage 2). Von den
verbleibenden 1.480 ausgeteilten Fragebogen wurden insgesamt 545 ausgefüllt
zurückgereicht. Dies entspricht einer Rücklaufquote von rund 37 %. Die
Auswertung kann deshalb nicht als repräsentativ angesehen werden. Die sehr aufwändigen und zeitlich belastenden Recherchen
bestätigen im Wesentlichen die bereits bekannten Gründe. Ursache hierfür ist
möglicherweise auch die geringe Rücklaufquote sowie die Qualität der
Beantwortungen. Unter den vielfältigen ergänzenden Gründen (z.B. Hinweise auf
Lebensmittelallergien, Bemerkungen zum Geschmack des Essens) gab es keine besondere
Kumulation. Konkrete Hinweise zur Qualität und Angebot des Caterers
nimmt der Schulträger zum Anlass, dies gesondert den betreffenden Caterern zur
Kenntnis zu geben , um damit Maßnahmen zur Verbesserung herbeizuführen. Bei der Nennung von Gründen wurde der Zusammenhang deutlich,
dass die Entscheidung der Eltern für eine Essensteilnahme hauptsächlich von der
damit verbundenen Bezahlung abhängt. Ausnahmeregelungen für Zuschüsse oder
ähnliches bestehen bisher nicht, werden jedoch im Hinblick auf Geschwisterrabatte
oder kostenloses Mittagessen gewünscht. Diese Sachverhalte wurden bereits im Rahmen der
Drucksache-Nr. 0180/XVIII – Finanzierung von Mittagessen –
aufgegriffen und werden derzeit auf Senatsebene konzipiert. Dort werden
unterschiedliche Lösungsansätze zur Finanzierung von Mittagessen an gebundenen
Ganztagsschulen geprüft und voraussichtlich zum Jahresende den Schulträgern
vorgestellt. Eine entsprechende Information der
Bezirksverordnetenversammlung erfolgt umgehend über den zuständigen Fachausschuss. Anlagen: Musterfragebogen
(Anlage 1) Beispiele
an Rückläufen (Anlagen 2 bis 18) Auswertung
der Fragebögen (Anlage 19) |
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