Drucksache - 0104/XVIII
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.03.2007 folgenden Beschluss:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für die Schließung der Verbindungsstraße zwischen dem Autobahnende der A 103 („Westtangente“) am Sachsendamm und dem Tempelhofer Weg einzusetzen, den Tempelhofer Weg in die Tempo-30-Zone einzubeziehen und die bestehende Einbahnstraßenregelung des Tempelhofer Wegs aufzuheben.“ Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat im Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Varianten zur Vermeidung der Durchgangsverkehre vorgestellt und die jeweiligen Vor- und Nachteile präzisiert. Schwerpunkt der Untersuchung war die Einführung von Einbahnstraßen in unterschiedlichen Straßenabschnitten. Zielstellung ist die Lenkung der Durchgangsverkehre vom Sachsendamm über die Hedwig-Dohm-Straße und Naumannstraße in die Wilhelm-Kabus-Straße zur Kolonnenstraße. In der Variante A wurde geprüft, ob durch die Einrichtung einer in Richtung Sachsendamm führenden Einbahnstraßenregelung des Tempelhofer Weges zwischen Gotenstraße und Sachsendamm die Verkehre gelenkt werden können. Da die heute (von der BAB) über den Tempelhofer Weg kommenden Fahrzeuge dann zusätzlich als Linksabbieger an der Gotenstraße (oder der Hedwig-Dom-Straße) in Richtung Nord geführt werden müssten, ist eine Rückstaubildung an der Kreuzung Gotenstraße zu erwarten. Die Variante A reduziert lediglich den verkehr zwischen der Verbindungsfahrbahn und der Gotenstraße und nicht den Durchgangsverkehr im nördlichen Wohngebiet.
In der zweiten Variante B wurde untersucht, ob durch eine Einbahnstraßenregelung des Tempelhofer Weges zwischen Hedwig-Dohm-Straße und Gotenstraße in Richtung Sachsendamm geeignet wäre, um die Durchgangsverkehre über die Hedwig-Dohm-Straße zu führen. Auch bei dieser Variante ist mit Rückstaubildungen auf dem Sachsendamm zu rechnen und führt zu keiner nennenswerten Verbesserung der Verkehrssituation im Wohngebiet. Die Verkehrslenkung Berlin hat bereits in einer Stellungnahme zur Drucksache 0789/XVIII darauf hingewiesen, dass die beabsichtigte Entlastung des Wohngebietes durch die Öffnung der Wilhelm-Kabus-Straße zu erwarten ist, was sich auch in der Praxis bestätigt hat. |
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