Drucksache - 0171/XVIII  

 
 
Betreff: Hartz IV - Krankenversicherung und Arbeitslosengeld II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV GindraBezirksverordneter DIE LINKE.PDS
  Gindra, Harald
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beantwortung
21.03.2007 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage BV Gindra

Ich frage das Bezirksamt:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)      Wie wird gewährleistet, dass alle Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften krankenversichert sind?
Wie werden Erstantragsteller darauf hingewiesen, welche Möglichkeiten des Krankenversicherungsschutzes für sie bestehen?

2)      Wieviel Prozent der Bedarfsgemeinschaftsmitglieder sind während des ALG-II-Bezuges privat versichert?
Welche Krankenkassenbeiträge werden pro Person bei Vorliegen einer Privaten Krankenversicherung vom JobCenter gezahlt?

3)      In welchen Fällen können die Kosten für die Krankenversicherung nicht vom JobCenter übernommen werden?
Wieviele Personen aus Bedarfsgemeinschaften von ALG-II-Beziehern sind nicht krankenversichert?
Wie erfolgt deren Versorgung im Krankheitsfall?

4)      Wieviele Bedarfsgemeinschaften erhalten ALG II nur als Darlehen? Wie ist deren Sozialversicherung geregelt?

5)      Wieviele Leistungsbezieher sind nach dem Auslaufen der individuellen Förderung für Existenzgründungen nicht mehr versichert?

Wie werden betroffenen nicht versicherten Personen die Möglichkeiten von Kostenerstattungen bzw. Beihilfen nach §§ 25, 47, 73 SGB XII zur Kenntnis gegeben?

 
 

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