Drucksache - 0171/XVIII
Ich frage
das Bezirksamt: 1)
Wie
wird gewährleistet, dass alle Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften
krankenversichert sind? 2)
Wieviel
Prozent der Bedarfsgemeinschaftsmitglieder sind während des ALG-II-Bezuges
privat versichert? 3)
In
welchen Fällen können die Kosten für die Krankenversicherung nicht vom JobCenter
übernommen werden? 4)
Wieviele
Bedarfsgemeinschaften erhalten ALG II nur als Darlehen? Wie ist deren Sozialversicherung
geregelt? 5)
Wieviele
Leistungsbezieher sind nach dem Auslaufen der individuellen Förderung für
Existenzgründungen nicht mehr versichert? Wie werden betroffenen nicht versicherten Personen die
Möglichkeiten von Kostenerstattungen bzw. Beihilfen nach §§ 25, 47, 73 SGB XII
zur Kenntnis gegeben? |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |