Drucksache - 0044/XVIII
Das
Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit: Das Bezirksamt hat sich bezüglich der
Weiterfinanzierung der Frauensuchtberatungsstelle an verschiedene Stellen im
Land Berlin gewandt: §
bei
der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz an den für
die Fortschreibung des Psychiatrieentwicklungsprogramms (PEP) zuständigen
Landesbeauftragten für Psychiatrie sowie an die für alle Suchtangelegenheiten
im Land Berlin zuständige Landesdrogenbeauftragte §
bei
der Senatsverwaltung für Finanzen an die Referentin für
Grundsatzangelegenheiten der Finanzzuweisungen §
alle
für den Gesundheitsbereich zuständigen Stadträtinnen und Stadträte. Der Vorgang wurde auch der für den Frauenbereich
zuständigen Staatssekretärin bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Technologie und Frauen zur Kenntnis gegeben. Die bisherigen Bemühungen waren leider ergebnislos.
Die Senatsfachverwaltungen lehnen eine Berücksichtigung der
Frauensuchtberatungsstelle FAM als “Sondertatbestand” für
Tempelhof-Schöneberg im Rahmen des für die Mittelaufteilung auf die Bezirke ab
2008 anzuwendenden Planmengenverfahrens ab. FAM müsse alleine aus den dem
Bezirk global zugewiesenen PEP-Mitteln finanziert werden. Es sei unvertretbar,
die benötigten Mittel aus den anderen 11 Bezirken abzuziehen, da jeder Bezirk
ein frauenspezifisches Beratungssetting vorhalten soll. Auch seitens der übrigen Bezirke gibt es keine
Unterstützung, da kein Bezirk bereit ist, von seinen knappen Mitteln etwas an
Tempelhof-Schöneberg abzugeben. Inzwischen ist die Neuberechnung der
PEP-Produkte auch Thema in der Gesundheitsstadträtesitzung gewesen. Der Vorlage zur Mittelaufteilung ohne
Berücksichtigung eines “Sondertatbestandes” für FAM wurde
mehrheitlich zugestimmt. Auf dieser Grundlage wird gemeinsam zwischen SenGUV
und SenFin im Kürze die Mittelaufteilung im Rahmen des Planmengenverfahrens in
konkrete Zuweisungszahlen umgesetzt werden. Es ist nach dem jetzigen Kenntnisstand davon
auszugehen, dass die PEP-Gesamtzuweisung an Tempelhof-Schöneberg ab 2008 etwa
um EUR 50.000, d.h. etwa um 5% geringer ausfallen wird, als bisher. Sollte kein
Ausgleich durch andere Bezirksmittel möglich sein, müsste dieser Fehlbetrag
durch Kürzung der jetzt schon unzureichenden Zuwendungsmittel bei FAM und den
übrigen Pflichtversorgungsträgern ausgeglichen werden. |
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