Drucksache - 0061/XVIII
Der
Fachbereich Tiefbau und Straßenverkehrsbehörde hatte entsprechend dem
Bezirksamtsbeschluss vom 03.06.2003 das
Einziehungsverfahren für die o.g. Straßenfläche durchgeführt. Aufgrund von
Widersprüchen und einer Klage gegen den
Widerspruchsbescheid ist das Einziehungsverfahren bisher nicht rechtskräftig
geworden. Unter
Hinweis auf den Beschluss der BVV vom 21.03.2007 wird der
Bezirksamtsbeschluss vom 03.06.2003 aufgehoben. Das
Einziehungsverfahren wird nicht weiter betrieben; die Fläche ist weiterhin
gewidmet. Zu der seinerzeit angedachten späteren Verwendung der Fläche
(Verpachtung an das St.-Joseph-Krankenhaus) wird es somit nicht kommen. |
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