Drucksache - 0179/XVIII
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen
Stellen dafür einzusetzen, dass die Anschlussstelle “Tempelhofer
Damm” des Stadtrings Berlin (BAB A 100, Anschlussstelle 20) die
Bezeichnung “Flughafen Tempelhof” erhält. Begründung: Es
ist gängige Praxis, die Autobahnanschlüsse von Flughäfen nach diesen zu
benennen. In Berlin zum Beispiel trägt die Anschlussstelle 11 der BAB A 111 die
Bezeichnung “Flughafen Tegel”. Die große Bedeutung des Flughafens
Tempelhof im Berliner Luftverkehrssystem legt die Frage nahe, weshalb nicht
schon lange die ihm nächstgelegene BAB-Anschlussstelle seinen Namen trägt. |
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