Drucksache - 0165/XVIII  

 
 
Betreff: a) die Reduzierung des Geltungsbereichs des B-Plans XI-213 um eine Teilfläche des Grundstücks Naumannstr. 31/85 und
b) die Erweiterung des Geltungsbereichs des B-Plans 7-17 um diese Teilfläche und um eine Teilfläche des Grundstücks General-Pape-Str. 25 (Flurstück 19). Der aufzustellende B-Plan 7-17 umfasst nunmehr die Grundstücke Naumannstr. 31/85, Kolonnenstr. 30 C-H und Teilflächen des Grundstücks General-Pape-Str. 25, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
11.04.2007 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.03.2007 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
MzK 21.3.2007

Das Bezirksamt bittet,

 

Das Bezirksamt bittet,

 

den vorgelegten Beschluss zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Begründung

 

Zu a)

Im Rahmen der Rechtsprüfung des Bebauungsplans XI-213, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung moniert, dass für die Festsetzung eines Gewerbegebietes auf einer Teilfläche des Grundstücks Naumannstraße 31/85 kein Planungserfordernis erkennbar sei; zudem diese Fläche in diesem Bebauungsplan nicht erschlossen sei. Um den Planungszusammenhang zu wahren, sei eine Festsetzung im angrenzenden Bebauungsplan 7-17 geboten.

 

Um dieser Forderung zu genügen wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans XI-213 um die betreffende Teilfläche des Grundstücks Naumannstraße 31/85 reduziert und diese Fläche dem Bebauungsplan 7-17 zugeordnet.

 

Zu b)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 7-17 wird aufgrund der vorgenannten Forderung der Senatsverwaltung sowie aus Gründen der Praktikabilität um die Teilfläche des Grundstücks Naumannstraße 31/ 85 erweitert. Mit der Hinzunahme dieser Fläche kann das hier geplante Gewerbegebiet (GE 3) sinnvoll arrondiert werden. Dem Ziel der planungsrechtlichen Sicherung, eines der raumbildenden Bebauung vorgelagerten Platzes entsprechend, soll dieser Bereich als Fläche zum Anpflanzen festgesetzt werden. Da diese private Fläche auch der Erschließung des Nordausgangs des Bahnhofs Südkreuz und der Verbindung zu den bahnbegleitenden Grünflächen dienen soll, werden hier in beschränktem Umfang Gehrechte zu Gunsten der Allgemeinheit zu sichern sein.

 

Darüber hinaus hat die Deutsche Bahn beim zuständigen Eisenbahn-Bundesamt einen Antrag auf Freistellung einer dem Eisenbahnverkehr gewidmeten, für Bahnbetriebszwecke entbehrlichen Teilfläche des Flurstücks 19 gestellt. Um diese Teilfläche soll der Geltungsbereich des Bebauungsplans 7-17 ebenfalls erweitert werden. Mit dieser  Erweiterung geht eine zweckmäßige Arrondierung des im südöstlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans 7-17 gelegenen Gewerbegebiets (GE 3) einher. Durch den neuen Grundstückszuschnitt können diese Bereiche sinnvoll bebaut werden.

Ergänzend ergibt sich hier die Möglichkeit eine öffentliche Wegeverbindung vom nördlichen Ausgangs des Bahnhofs Südkreuz nach Norden bis an den geplanten Fußgängerbereich in östlicher Verlängerung des Leuthener Platzes mit einzuplanen.

 

Aufgrund dieser Korrektur umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplans 7-17 nunmehr die Grundstücke Naumannstraße 31/85, Kolonnenstraße 30 C-H und Teilflächen des Grundstücks General-Pape-Straße 25 (Flurstück 19) im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg.

 

Rechtsgrundlagen:

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316)

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692)

 

Bezirksverwaltungsgesetz ( BezVG ) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819)

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen