Drucksache - 0184/XVIII  

 
 
Betreff: Fußgängersicherheit an Lichtsignalanlagen erhöhen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.03.2007 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Vorberatung
23.04.2007 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr vertagt   
22.05.2007 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.06.2007 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.11.2007 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD v. 12.03.07
BE UmNatVerk v. 22.05.07
MzK

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Mit Schreiben vom 23.07.2007 und vom 28.08.2007 wurde die Verkehrslenkung Berlin (VLB) gebeten, durch Änderung der Schaltung (“Sofortanforderung”) die o.g. Fußgängersicherheit an Lichtsignalanlagen zu erhöhen.

 

In dem Beschluss wird für die beiden signalisierten Fußgängerüberwege Rathausstraße (Königstraße) und Martin-Luther-Straße (Heylstraße) eine sogenannte Sofortanforderung gewünscht. Das bedeutet, dass die Lichtsignalanlage unabhängig von der bestehenden Koordinierung in dem Straßenzug nach Ablauf einer bestimmten Grünzeit für den Fahrverkehr auf Grün für die Fußgänger schaltet, sofern eine entsprechende Anforderung vorliegt. Die Wartezeiten für die Fußgänger verringern sich damit, allerdings nur dann, wenn der Fußgängerverkehr gering ist und nicht ständig angefordert wird.

 

Für die Lichtsignalanlage Rathausstraße (Königstraße) kann die Verkehrslenkung Berlin (VLB) auf Grund von Verkehrsbeobachtungen eine derartige Schaltung befürworten. und wird veranlassen, dass diese Änderung im Zusammenhang mit der Umstellung der Lichtsignalanlagen in der Rathausstraße für die geplante nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf

30 Km/h vorgenommen wird.

 

In der Martin-Luther-Straße hält die Verkehrslenkung Berlin (VLB) angesichts des hohen Verkehrsaufkommens und der geringen Abstände zu den Nachbaranlagen –auch aus Sicherheitsgründen- die Einhaltung der Koordinierung für vorrangig. Infolge modifizierter Schaltungen im Bereich Innsbrucker Platz sind zwar an der Lichtsignalanlage Martin-Luther-Straße (Heylstraße) Anpassungen erforderlich, eine Sofortanforderung kommt jedoch nicht in Frage.

 

 

 
 

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