Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Durchführung der Umbaumaßnahme auf
der Grundlage des Straßenausbaubeitragsgesetzes
vom 16.März 2006 im Jahre 2007/2008
A). Beqründunq:
Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 7 StrABG ist
beim Ausbau von Straßen die Zustimmung
der Bezirksverordnetenversammlung zu
der durchzuführenden Ausbauvariante
vor der Entscheidung über die
durchzuführende Ausbauvariante einzuholen.
Die in der Anlage 1 dargestellte
Ausbauvariante entspricht den Vorschriften des
Straßenausbaubeitragsgesetzes und
ist zustimmungsfähig.
Zur weiteren Begründung wird auf die
Anlagen 1 und 2 des beigefügten
Bezirksamtsbeschlusses Nr. -186/07-
verwiesen.
B). Rechtsqrundlaqe:
Straßenausbaubeitragsgesetz § 3 (3), §12 BezVG
C). Auswirkunqen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanunq:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und
Ausgaben
Gesamtkosten I Ausgaben: 454.000
€
davon Land Berlin: 372.200
€
Anteil Anlieger: 81.800 €
Zur Berechnung der beitragsfähigen
Kosten können nur Maximalbreiten gern. § 10
StrABG (Hauptverkehrsstraßen) der
Teileinrichtungen und die darauf entfallenden
Prozentanteile der
Herstellungskosten herangezogen werden.
Die Durchführung der Gesamtmaßnahme
erfolgt durch Finanzierung aus dem
Tiefbauunterhaltungstitel und dem
Fahrradtitel.
Einnahmen
Anteil Anlieger: 81.800 € in
2008/2009
Für die Gesamtmaßnahme sind für die
Anlieger 81,8 T€ vorgesehen, verbucht im
Einnahmefeld E 03.
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den 27.11.2007
Dr. Franz Schulz Jutta
Kalepky
Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
Anlagen:
-
Bezirksamtsbeschluss
Nr. III 186/07
-
Begründung
der zur Durchführung vorgesehenen Ausbauvariante und Lageplan
-
Einbeziehung
der Beitragspflichtigen
-
Zusammenstellung
der Ermittlung der beitragsfähigen Kosten durch das Büro Hauer
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
von Berlin
Abt. Bauen, Wohnen und
Immobilienservice
des Bezirksamtes
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin vom 27.11.2007
zur BA-Vorlage-Nr.: III 186/07
Das Bezirksamt beschließt:
- Die in.der Anjage 1 dargestellte, zur
Durchführung vorgesehene Baumaßnahme zum Umbau des südlichen Rad- und
Gehweges in der Frankfurter Allee von Frankfurter Tor bis
Niederbarnimstraße und die Information der Beitragspflichtigen gemäß
Anlage 2 sind der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung
vorzulegen;
- die in der Anlage 1 dargestellte vorgesehene
Baumaßnahme zum Umbau des südlichen Rad- und Gehweges in der Frankfurter
Allee von Frankfurter Tor bis Niederbarnimstraße ist nach Beschlussfassung
durch die Bezirksverordnetenversammlung durchzuführen.
- Mit der Durchführung des Beschlusses wird die
Abteilung Bauen, Wohnen und Immobilienservice beauftragt.
- Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige
Auswirkungen I oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die
Finanzplanung bitten wir der o. g. Vorlage zu entnehmen.
Anlage 1
Begründung der zur Durchführung
vorgesehenen Ausbauvariante/Lageplan
Die Frankfurter Allee ist zum Teil
Bestandteil eines Denkmalensembles. Die öffentlichen
Verkehrs- und Grünflächen gehören
ebenso wie die Bebauung zu den erhaltenswerten
Gütern. Der vorliegende Entwurf zum
Umbau der Rad- und Gehwege orientiert sich an den
Aussagen des vom Landesdenkmalamt
Berlin, Referat Gartendenkmalpflege,
herausgegebenen Regelwerkes:
Freiflächengestaltung und Mobiliar Karl-Marx-Allee und
Frankfurter Allee.
Die Umbaumaßnahme ist Teil eines
Gesamtvorhabens zur Wiederherstellung des
ursprünglichen und verkehrssicheren
Zustandes der Rad- und Gehwege und
Promenadenflächen im gesamten
Denkmalensemble Karl-Marx-Allee/Frankfurter Allee.
Die Frankfurter Allee ist ein
Abschnitt der Bundesstraßen B 1 und B 5, also einer
großräumigen übergeordneten
Straßenverbindung. Der südliche Geh- und Radweg in der
Frankfurter Allee zwischen
Frankfurter Tor und Niederbarnimstraße wurde bislang nicht
saniert. Er soll erneuert werden, da
hier der Zustand nicht mehr verkehrssicher und die
Benutzung nicht zumutbar ist. Der
Gehweg wird stark frequentiert und gern als
Sondernutzungsfläche für
Veranstaltungen des Bezirkes, für Straßenfeste und vom
. ansässigen Gewerbe z. B. als
Freisitz für Gastronomie in Anspruch genommen. Nicht selten
sind die Ereignisse von
gesamtstädtischer Bedeutung. Nicht zuletzt ist die Frankfurter Allee
ein touristischer Anziehungspunkt.
Die Plattenbahn wird als Feuerwehrbewegungsfläche
benötigt. Der wirtschaftliche
Aufschwung des Gebietes hängt nicht ganz unwesentlich vom
Zustand des Gesamtensembles und
damit auch der Geh- und Radwege ab.
Der Gehweg weist starke
Unebenheiten, Versackungen und zahlreiche Schadstellen im
Wurzelbereich der Bäume auf.
Besonders der derzeitige Radwegbelag ist stark zerstört. Die
Baumscheibeneinfassungen stehen zum
großen Teil schief oder fehlen gänzlich. Die I
ordnungsgemäße Gehwegentwässerung
ist nicht mehr gewährleistet, da Mulden im Rad- und
Gehweg entstanden sind. Der Rad- und
Gehweg ist grundhaft zu erneuern. Hergestellt
wurden die Teileinrichtungen in den
50er Jahren des letzten Jahrhunderts, die übliche
Nutzungsdauer ist abgelaufen. Somit
ist entsprechend §§ 1 und 2 StrABG die Anwendung
des Gesetzes gegeben.
Um die Kosten zu minimieren, werden
die altbrauchbaren Gehwegplatten und das
Mosaikpflaster wiederverwendet bzw.
im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt durch
Neumaterial mit gleichwertiger
Beschaffenheit ergänzt.
Anlage 2
Einbeziehung der Beitragspflichtigen
Durch das Tiefbauamt erfolgte die in
§ 3 (3) StrABG vorgeschriebene schriftliche Information
der beitragspflichtigen Anlieger am
01. 10 .2007. Sie wurden über die geplante
Ausbaumaßnahme und das Entstehen von
Kosten nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz in
Kenntnisgesetzt.Auf
GrundderVielzahlvonTeileigentümernkonntendie auf die einzelnen
Eigentümer entfallenden
voraussichtlichen Anteile an den Kosten bisher noch nicht ermittelt
werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung
beschließt:
Die Vorlage wird in den Ausschuss
Umwelt, Verkehr und Wohnen, Personal, Haushalt und Investitionen (ff)
überwiesen.
26.02.2008
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird
beschlossen.