Drucksache - DS/0398/III  

 
 
Betreff: Wiederinbetriebnahme der Jugendverkehrsschule Weinstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDStellvertretender Vorsteher
  Borchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
05.09.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.11.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Schule Vorberatung
13.02.2008    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.02.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 04.09.2007 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt bis zur BVV im November hinsichtlich der

Wiedereröffnung der Jugendverkehrsschule Weinstraße zu prüfen unter welchen Umständen dies

zeitnah geschehen kann.

 U.a. sind zu prüfen:

-           derzeitiger baulicher Zustand der Anlagen und ggf. Ersatzbedarf/Reparaturbedarf,

-           Betreibermodelle ohne Zuschüsse aus dem Bezirkshaushalt (z.B. durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bzw. längerfristiger im Rahmen des ÖBS),

-           Möglichkeiten der Bekanntmachung der Angebote im Falle der Wiedereröffnung,

-           möglicher Zeitpunkt der Wiedereröffnung,

-           Möglichkeit von Angeboten der Verkehrserziehung über Schüler/innen- und

Kita-Gruppen hinaus,

-           Auslastung auch an Nachmittagen.

 

Begründung:

Während der SeniorInnen-BVV am 29.8.07 gab es u.a. eine Frage zum derzeitigen

Zustand des Verkehrskindergartens im Barnimkiez.  Von Seiten des Bezirksamtes

wurde eine Prüfung der Wiederinbetriebnahme zugesichert. Der oben stehende

Antrag konkretisiert und erweitert dies.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt bis zur BVV im November hinsichtlich der

Wiedereröffnung der Jugendverkehrsschule Weinstraße zu prüfen unter welchen Umständen dies

zeitnah geschehen kann.

 U.a. sind zu prüfen:

-           derzeitiger baulicher Zustand der Anlagen und ggf. Ersatzbedarf/Reparaturbedarf,

-           Betreibermodelle ohne Zuschüsse aus dem Bezirkshaushalt (z.B. durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bzw. längerfristiger im Rahmen des ÖBS),

-           Möglichkeiten der Bekanntmachung der Angebote im Falle der Wiedereröffnung,

-           möglicher Zeitpunkt der Wiedereröffnung,

-           Möglichkeit von Angeboten der Verkehrserziehung über Schüler/innen- und

Kita-Gruppen hinaus,

-           Auslastung auch an Nachmittagen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.09.07 folgendes Er-suchen an das Bezirksamt gerichtet:

Das Bezirksamt wird beauftragt bis zur BVV im November hinsichtlich der Wieder-

eröffnung der Jugendverkehrsschule Weinstraße zu prüfen unter welchen Umstän-den dies zeitnah geschehen kann.

U.a. sind zu prüfen:

- derzeitiger baulicher Zustand der Anlagen und ggf. Ersatzbe-darf/Reparaturbedarf,

- Betreibermodelle ohne Zuschüsse aus dem Bezirkshaushalt (z.B. durch ar-beitsmarktpolitische Maßnahmen bzw. längerfristiger im Rahmen des ÖBS),

- Möglichkeiten der Bekanntmachung der Angebote im Falle der Wiedereröff-nung,

- möglicher Zeitpunkt der Wiedereröffnung,

- Möglichkeit von Angeboten der Verkehrserziehung über Schüler/innen- und

Kita-Gruppen hinaus,

- Auslastung auch an Nachmittagen.

Hierzu wird berichtet:

Derzeit unterhält der Bezirk 3 Jugendverkehrsschulen, die in Betrieb sind:

                       

OT Kreuzberg - Wassertorplatz 3

 

- Wiener Str. 59 c

                       

OT Friedrichshain - Weinstr. 1 (im Barnimkiez)

 

Die Verantwortung für die Koordination und Organisation der Verkehrsschulen ob-

liegt dem Schulamt.


1 von 2

Da das Bezirksamt über keine eigenen Personalressourcen verfügt, werden die

Jugendverkehrsschulen im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit der

Bildungseinrichtung für Berufliche Umschulung und Fortbildung des Berufsförde-rungswerkes Bekleidung Berlin e.V. (BUF e.V), Rigaer Str. 73, 10247 Berlin, betrie-ben.

Am Standort Weinstraße kam es zu einem kurzfristigen personellen Engpass, der

aber zeitnah kompensiert werden konnte.

Momentan wird versucht im Rahmen des ÖBS (Öffentlicher Beschäftigungssektor) das Angebot zu sichern.

Alle 3 JVS stehen während der Schulzeit den Grundschulen des Bezirks für die im SchulG vorgesehene Verkehrs- und Mobilitätserziehung (inkl. Radfahrprüfung) zur Verfügung. Auch Kita-Gruppen des Bezirks nutzen das Angebot nach Absprache mit dem Personal vor Ort.

Darüber hinaus bietet BUF e.V. überwiegend an den JVS im OT Kreuzberg Freizeit-projekte an Nachmittagen, Wochenenden und in den Ferien an. Aber auch in der JVS Weinstraße gibt es an Nachmittagen - je nach Bedarf - betreute Angebote für Kinder aus dem Wohnumfeld.

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs 1 BezVG

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

Berlin, den 07.11.2007

 

28.11.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die DRUCKSACHE wird in den Ausschuss für Schule überwiesen

 

13.02.2008

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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