Drucksache - DS/0626/III  

 
 
Betreff: Umweltzone / Ordnungsamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
  Glatzel, Edgar
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.02.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 29.02.2008 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele KFZ-Eigentümer haben eine Umweltplakette beantragt ?
  2. Wie viele davon sind Unternehmer / Behinderte ?
  3. Wie viele benötigen eine Ausnahmegenehmigung ?

 

Zusatzfragen:

 

Welche Kosten kommen im Durchschnitt auf die Gewerbetreibenden zu ?

 

Müssen einige – wie viele voraussichtlich – ihren Ausnahmeantrag fallen lassen ?

 

Herr Beckers:

Umweltplaketten werden nicht vom Ordnungsamt ausgegeben. Umweltplaketten erhalten sie bei der DEKRA, erhalten sie beim TÜV und anderen Einrichtungen inbs. bei den Einrichtungen, die Abgasuntersuchungen durchführen, aber mittlerweile kann man sie auch schon übers Internet Bestellen. Sie kosten in der Regel 5 €. Ihre Anfrage bezieht sich aber, glaube ich eher auf die Ausnahmegenehmigungen von dem Befahren der Umweltzone.  Der Antrag muss beim Ordnungsamt gestellt werden, insofern haben wir da auch die enstpr. Zahlen. Ich will mal ganz kurz sagen, für die Ausnahmen des Befahrens der Umweltzone im Rahmen der Ausnahmeregelung  sind es insb. Fahrzeuge, für die keine Nachrüstung oder Ersatzbeschaffung möglich ist. Sind es wirtschaftliche Härtefälle, die davon betroffen sind und sind es auch Fälle, wo Gehbehinderungen vorliegen. Bisher sind 950 Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Ordnungsamt eingegangen. Zu 2: Bei den Antragstellern auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung handelt es sich fast ausschließlich um Gewerbetreibende, die von der wirtschaftl. Härtefallregelung Gebrauch machen möchten. Der Grad der Behinderung bei den Antragstellern wird in der Regel nicht erfasst, deswegen kann ich auch zum Anteil der behinderten, die diese Ausnahmeregelung beantragen keine Angaben machen, aber seien sie versichert, es sind fast überwiegend, also 95, 96% Gewerbetreibende , die die Härtefallregelung beanspruchen. Zu 3: In der Tat geben alle, die dort sich um eine enstpr. Ausnahmegenehmigung bewerben, 950. Zu den Zusatzfragen: Zu 1: Erteilung einer Umweltplakette liegt bei 5 €, man kann auch mehr bezahlen. Habe heute im Internet noch mal nachgeschaut, da kommt man ganz locker auf 10-12 €, aber in der Regel 5 €, wenn man zum TÜV oder DEKRA geht. Die Berechnung zur Festlegung der Gebühren ist im Leitfaden der Senatsumweltverwaltung verbindlich geregelt, der Gebühren zum Befahren der Umweltzone mit einer Ausnahmeregelung. Diese Kosten sind um ein vielfaches höher und werden folgendermaßen festgesetzt, nämlich nach entstandenen Kosten des Verwaltungsaufwandes sowie der Bedeutung des Gegenstandes und der wirtschaftlichen Nutzung. Hierbei finden die Berechnungstabellen des Leitfadens Anwendung, des Leitfadens der Senatsumweltverwaltung. Die Kosten sind abhängig vom Fahrzeugtyp und der Genehmigungsdauer. Im Ergebnis können Gebühren bei wirtschaftlicher Nutzung bis zu 1000 € fällig werden. Diese Höhe wird aber bei uns im Bezirk nicht erreicht, ist auch nicht erreicht worden. Im Durchschnitt liegen die Gebühren bei 300 €. Das Wirtschafts- und Ordnungsamt ist bemüht die Berechnung der Kosten transparent darzustellen, was aber durch die Komplexität des Berlinweit verbindlich geregelten Berechnungsvorganges sehr schwierig ist und auch vermehrt mittlerweile zu Widersprüchen bei Antragstellern führt, die eben eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben und sich natürlich dann nachher darüber beschweren, dass da eine Summe von 300 € berechnet wird. Der Bezirk hatte sich bei der Beratung zur Erstellung des Leitfadens durch die landesweit AG für eine vereinfachet Berechnung stark gemacht, die zu meinem Bedauern aber keine Berücksichtigung im Leitfaden und bei der Systematik fand. Zu 2: Hier liegen mittlerweile bei 5%, von den 950 Antragstellern, die dann ihren Antrag wieder zurückgezogen haben wegen Aussichtslosigkeit und fallen die Gebühren dann auch nicht an.     

   

 
 

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