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Drucksache - DS/0626/III
Ich
frage das Bezirksamt:
Zusatzfragen:
Welche
Kosten kommen im Durchschnitt auf die Gewerbetreibenden zu ? Müssen
einige – wie viele voraussichtlich – ihren Ausnahmeantrag fallen lassen ? Herr
Beckers: Umweltplaketten
werden nicht vom Ordnungsamt ausgegeben. Umweltplaketten erhalten sie bei der
DEKRA, erhalten sie beim TÜV und anderen Einrichtungen inbs. bei den Einrichtungen,
die Abgasuntersuchungen durchführen, aber mittlerweile kann man sie auch schon
übers Internet Bestellen. Sie kosten in der Regel 5 €. Ihre Anfrage bezieht
sich aber, glaube ich eher auf die Ausnahmegenehmigungen von dem Befahren der
Umweltzone. Der Antrag muss beim
Ordnungsamt gestellt werden, insofern haben wir da auch die enstpr. Zahlen. Ich
will mal ganz kurz sagen, für die Ausnahmen des Befahrens der Umweltzone im
Rahmen der Ausnahmeregelung sind
es insb. Fahrzeuge, für die keine Nachrüstung oder Ersatzbeschaffung möglich
ist. Sind es wirtschaftliche Härtefälle, die davon betroffen sind und sind es
auch Fälle, wo Gehbehinderungen vorliegen. Bisher sind 950 Anträge auf
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Ordnungsamt eingegangen. Zu 2: Bei den
Antragstellern auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung handelt es sich fast
ausschließlich um Gewerbetreibende, die von der wirtschaftl. Härtefallregelung
Gebrauch machen möchten. Der Grad der Behinderung bei den Antragstellern wird
in der Regel nicht erfasst, deswegen kann ich auch zum Anteil der behinderten,
die diese Ausnahmeregelung beantragen keine Angaben machen, aber seien sie
versichert, es sind fast überwiegend, also 95, 96% Gewerbetreibende , die die
Härtefallregelung beanspruchen. Zu 3: In der Tat geben alle, die dort sich um
eine enstpr. Ausnahmegenehmigung bewerben, 950. Zu den Zusatzfragen: Zu 1:
Erteilung einer Umweltplakette liegt bei 5 €, man kann auch mehr bezahlen. Habe
heute im Internet noch mal nachgeschaut, da kommt man ganz locker auf 10-12 €,
aber in der Regel 5 €, wenn man zum TÜV oder DEKRA geht. Die Berechnung zur
Festlegung der Gebühren ist im Leitfaden der Senatsumweltverwaltung verbindlich
geregelt, der Gebühren zum Befahren der Umweltzone mit einer Ausnahmeregelung.
Diese Kosten sind um ein vielfaches höher und werden folgendermaßen
festgesetzt, nämlich nach entstandenen Kosten des Verwaltungsaufwandes sowie
der Bedeutung des Gegenstandes und der wirtschaftlichen Nutzung. Hierbei finden
die Berechnungstabellen des Leitfadens Anwendung, des Leitfadens der
Senatsumweltverwaltung. Die Kosten sind abhängig vom Fahrzeugtyp und der
Genehmigungsdauer. Im Ergebnis können Gebühren bei wirtschaftlicher Nutzung bis
zu 1000 € fällig werden. Diese Höhe wird aber bei uns im Bezirk nicht erreicht,
ist auch nicht erreicht worden. Im Durchschnitt liegen die Gebühren bei 300 €.
Das Wirtschafts- und Ordnungsamt ist bemüht die Berechnung der Kosten
transparent darzustellen, was aber durch die Komplexität des Berlinweit
verbindlich geregelten Berechnungsvorganges sehr schwierig ist und auch
vermehrt mittlerweile zu Widersprüchen bei Antragstellern führt, die eben eine
Ausnahmegenehmigung erhalten haben und sich natürlich dann nachher darüber
beschweren, dass da eine Summe von 300 € berechnet wird. Der Bezirk hatte sich
bei der Beratung zur Erstellung des Leitfadens durch die landesweit AG für eine
vereinfachet Berechnung stark gemacht, die zu meinem Bedauern aber keine
Berücksichtigung im Leitfaden und bei der Systematik fand. Zu 2: Hier liegen mittlerweile
bei 5%, von den 950 Antragstellern, die dann ihren Antrag wieder zurückgezogen
haben wegen Aussichtslosigkeit und fallen die Gebühren dann auch nicht an. |
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